Bitte füllen Sie die Vertragsanmeldung nur aus, wenn Sie vorher eine positive Benachrichtigung bezüglich der Platzvergabe von uns erhalten haben.
Anmeldungen von Personen, die diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, werden gelöscht.
Die Betreuungszeit beginnt am Montag um 7:30 Uhr. Die restlichen Wochentage startet die Betreuungszeit bereits ab 7:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Jahr kein Frühstück mehr anbieten können und Sie Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern eine entsprechende Mahlzeit mitgeben.
Sollten Sie weitere Kinder anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an den Familienservice.
Weitere abholberechtigte Personen können bei der Anmeldung am ersten Tag persönlich eingetragen werden.
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos:
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass mein/unser(e) Kind(er) während der Betreuung in den Campusferien der OVGU fotografiert werden darf.
HINWEIS: Die Fotos dienen, wenn nachstehend „ja“ angekreuzt wird, nur zum Einfangen von Eindrücken und für die Abschlussveranstaltung am Freitag.
Ich/Wir erkläre/n mich/uns außerdem damit einverstanden, dass Fotos meines(r) Kindes(er) für die Pressearbeit der OVGU und deren Mitarbeitenden (Personalnewsletter, Social Media) verwendet werden dürfen, soweit es sich um Gruppenfotos handelt; personalisierte Informationen zum Kind (wie bspw. Name oder Alter) werden dabei nicht angegeben.
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, das Portraitaufnahmen meines(r) Kindes(er) für die Pressearbeit der OVGU und Mitarbeiter*innen (Personalnewsletter, Social Media) verwendet werden dürfen; personalisierte Informationen zum Kind (wie bspw. Name oder Alter) werden dabei nicht angegeben.
Ausschluss von der Ferienbetreuung:
Falls es im Verlauf der Ferienbetreuung zum Verstoß gegen die in der Betreuung geltenden Regeln oder zur Gefährdung anderer Kinder kommt oder mein/unser Kind sich wiederholt Aufforderungen des Betreuungsteams widersetzt und aufgrund seines Verhaltens die Betreuungskapazität überfordert, kann es - ggf. mit sofortiger Wirkung - für begrenzte Zeit oder gänzlich vom weiteren Besuch der Campusferien ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über den Ausschluss eines Kindes von der Betreuung obliegt dem Betreuungspersonal vor Ort in Absprache mit der Leitung des Familienbüros.
Haftung
Die OVGU sowie ihre Mitarbeiter*innen inkl. Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen haften im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung persönlicher (Wert-)Gegenstände, die mein/unser Kind bei sich führt oder bei Fällen höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die in dieser Vereinbarung erfragten personenbezogenen Daten sind für die Begründung, Durchführung und Erfüllung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenen Rechte und Pflichten erforderlich; die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit. b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO; VO (EU) 2016/679).
Soweit die durch die OVGU erfragten personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, kann die Vereinbarung nicht abgeschlossen werden. Die OVGU als „Verantwortlicher“ gemäß DSGVO ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass insbesondere die in Art. 5 DSGVO dargelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden.
Geldwerter Vorteil, soweit ein Beschäftigungsverhältnis zur OVGU besteht
Mir/Uns ist bekannt, dass durch die Inanspruchnahme der Betreuung ein sog. geldwerter Vorteil1 entsteht, der versteuert werden muss. Dies erfolgt durch eine Meldung an die Bezügestelle. Die Höhe des geldwerten Vorteils wird im Nachgang der Campusferien nach Deckung aller Ausgaben ermittelt.
Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden und Änderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, ebenso der Verzicht auf diese.
1Sachleistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt. Der geldwerte Vorteil entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmer für die betreffende Sachleistung bei eigener Finanzierung aufwenden müsste.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.