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Antidiskriminierungsmaßnahmen

Die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zu Antidiskriminierung soll einen Kulturwandel im Hochschulsystem hinsichtlich der Aufdeckung potentieller Diskriminierungsformen, deren Prävention und Umgang ermöglichen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Wissenschaftler*innen
  • ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.)

 

Was wird konkret gefördert?

  • Finanzierung von Honoraren für Vortragende zu Themen von Antidiskriminierung und Sensibilisierung
  • Informations- und Werbematerial für Veranstaltungen zu obigen Themen
  • Kampagnenmaterial

 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Individuelle Anfrage über gleichstellungsfoerderung@ovgu.de

Letzte Änderung: 04.02.2026 -
Ansprechpartner: Webmaster