Arbeiten an der OVGU

Hier finden Sie Informationen zur Vereinbarkeit von Arbeit an der OVGU und Familie. 

Fragen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Wie handhabt die OVGU § 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen aufgrund der Betreuung von eigenen Kindern?

"(5) Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um 
3. Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und § 16 des Mutterschutzgesetzes in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist" Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Das Dezernat Personalwesen prüft jeden Einzelfall. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages kann demnach um bis zu 2 Jahre pro Kind erfolgen.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden zu reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige (ab Pflegegrad 1) zu Hause zu pflegen. Es besteht ein Rechtsanspruch, der mit einem zinslosen Darlehen zur Finanzierung und einem besonderen Kündigungsschutz verbunden ist.

Eltern-Kind-Arbeitszimmer

Die OVGU bietet folgende Eltern-Kind-Arbeitszimmer an: 

Gebäude 02, Raum 115; Tel: 67-43014
Gebäude 18, Raum 208; Tel: 67-54978
Gebäude 28, Raum 204; Tel: 67-54865
Gebäude 40, Raum 357; Tel: 67-54979
Gebäude 50, Raum 205; Tel: 67-54577 - aktuell nicht verfügbar.
Campus der FME: Haus 22, Raum 203
Speicher B, Gebäude 82, Raum 135; Tel.: 67-57330
Universitätsbibliothek Magdeburg, Raum 065 (Erdgeschoss)

Der Zugang zu den Zimmern ist über einen Türcode geregelt. Sie bekommen den Code per Email, am Telefon oder persönlich:

Mehr Informationen zu den Eltern-Kind-Arbeitszimmern finden Sie hier.

 

Letzte Änderung: 02.03.2026 -
Ansprechpartner: Webmaster