Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden zu reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige (ab Pflegegrad 1) zu Hause zu pflegen. Es besteht ein Rechtsanspruch, der mit einem zinslosen Darlehen zur Finanzierung und einem besonderen Kündigungsschutz verbunden ist.

Letzte Änderung: 29.07.2026 -
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