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Urlaubssemester

Anzahl der Urlaubssemester insgesamt: jeder Studierende kann bis zu 4 Urlaubssemester (Immatrikulationsordnung) beantragen. Für Erziehungsberechtigte können pro Kind 2 Urlaubssemester zusätzlich ermöglicht werden. Bei Auftreten  besonderer Schwierigkeiten (schwere Erkrankung des Kindes oder des Elternteils) kann diese Frist erweitert werden. Studierende Eltern können unter Vorlage des Familienpasses mehr als 2 Urlaubssemester nacheinander beantragen. Regelungen zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen während eines Urlaubssemesters finden sich in den für den jeweiligen Studiengang gültigen Studien-und Prüfungsordnungen.

Letzte Änderung: 06.07.2026 -
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