Wer hat Anspruch auf einem Kita-Platz?

Es besteht für jedes Kind ein Anspruch auf einen Halbtagsplatz von mindestens fünf Stunden täglich oder 25 Wochenstunden. Die Leistungsberechtigten haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen.

Ziel der Kinderbetreuung soll sein, die Entwicklung der Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Die Gesamtentwicklung der Kinder soll altersgerecht gefördert und durch allgemeine erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes angeregt und Benachteiligungen ausgeglichen werden. Somit ergänzen und unterstützen die Tageseinrichtungen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Informationen zu den Einrichtungsstandorten in Magdeburg und zum Anmeldeverfahren werden erteilt:

  • in den 130 Standorten der Kindertageseinrichtungen
  • in den Geschäftsstellen der freien Träger
  • im Jugendamt
  • in den Sozialzentren des Jugendamtes
  • in den Bürgerbüros
  • sowie im Internet unter: www.magdeburg.de 

Wichtig: In Sachsen-Anhalt ist es so, dass Eltern in der ersten aufgesuchten Einrichtung einen Nachweis erhalten, wenn sie dort keinen Platz bekommen können.

Letzte Änderung: 29.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster