Wann kann ich mein Kind von der Tagesmutter/ Tagesvater betreuuen?

Tagespflege ist eine individuelle und familiennahe Betreuungsform für Kinder, die von der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage der §§ 22-24 SGB VIII und der §§ 6 und 11(6) KiFöG LSA angeboten wird. In dieser Betreuungsform werden bis zu 5 Kinder durch eine ausgebildete Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen Räumen betreut.
Tagespflege wird vorwiegend für Kinder bis zum dritten Lebensjahr als alternatives Angebot zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorgehalten. Eltern, die sich für das Betreuungsangebot Tagespflege entscheiden, können die Vermittlung des Jugendamtes in Anspruch nehmen oder private Regelungen treffen.

Die anteilige Finanzierung durch das Jugendamt für einen Platz in Tagespflege wurde in der "Richtlinie für Tagespflege" durch den Stadtrat beschlossen und ist an nachfolgende Kriterien gebunden:

  • Im Sozialraum und im angrenzendem Sozialraum ist nachweislich kein Platz in einer Kindertageseinrichtung vorhanden.
  • Die Arbeitszeit der Eltern ist länger als die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen.
  • Die gesundheitliche Konstitution des Kindes, bestätigt durch ein ärztliches Attest, begründet diese Betreuungsform.

Informationen und Beratung bei Kindern mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen und speziellen Förderbedarf erhalten Eltern in der:

Frühförderungs- und Beratungsstelle
Lumumbastraße 26
39126 Magdeburg
Tel.: (0391) 6 62 78 00

Als Ansprechpartnerin für weitere Informationen und zur Vermittlung eines Tagespflegeplatzes steht Ihnen aus dem Team Tagesbetreuung im Jugendamt zur Verfügung:

Frau Aßmann: Tel.: 540 31 75
E-Mail: Sonja.Aszmann@jga.magdeburg.de

Letzte Änderung: 29.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster