Kann ich im Falle einer Schwangerschaft einen Antrag auf Verlängerung der Prüfungszeit stellen?

In der Rahmenprüfungsordnung der OvGU ist festgehalten, dass Studierende einen Anspruch auf Mutterschutz haben. Studierende, die aufgrund einer Schwangerschaft Prüfungsfristen verlängern wollen/ müssen, stellen dazu einen formlosen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuß (mit Hinweis auf die Rahmenprüfungsordnung).

Letzte Änderung: 22.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster