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Richtlinien der Europ��ischen Union

EU-Richtlinien sind verbindliches Recht f��r die Rechtsbeziehungen zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar, sondern m��ssen von den Mitgliedsstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Ziel einer EU-Richtlinie ist die Verpflichtung des nationalen Gesetzgebers, innerhalb einer gewissen Umsetzungsfrist ein den Vorgaben der Richtlinie entsprechendes nationales Gesetz zu schaffen bzw. bereits bestehende Gesetze zu ��ndern.��

  • Ein Ziel der Europ��ischen Union ist die Gleichstellung von Frauen und M��nnern. Einen ��berblick zu dieser Thematik und die wichtigsten Rechtsvorschriften finden sie auf den Seiten des Europ��ischen Parlaments.
  • Richtlinie 2006/54/EG des Europ��ischen Parlementes und des Rates
    zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von M��nnern und Frauen in Arbeits- und Besch��ftigungsfragen


    Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist, die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben zu gew��hrleisten unter Zusammenfassung der einschl��gigen Bestimmungen der bestehenden Richtlinien in einem einzigen Text. Der im Gemeinschaftsrecht verankerte Grundsatz der Gleichstellung von M��nnern und Frauen gilt f��r alle Bereiche des sozialen Lebens und folglich auch f��r den Bereich Arbeit und Besch��ftigung.

Letzte ��nderung: 22.10.2021 -
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