Richtlinien der Europ��ischen Union
EU-Richtlinien sind verbindliches Recht f��r die Rechtsbeziehungen zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar, sondern m��ssen von den Mitgliedsstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Ziel einer EU-Richtlinie ist die Verpflichtung des nationalen Gesetzgebers, innerhalb einer gewissen Umsetzungsfrist ein den Vorgaben der Richtlinie entsprechendes nationales Gesetz zu schaffen bzw. bereits bestehende Gesetze zu ��ndern.��
- Ein Ziel der Europ��ischen Union ist die Gleichstellung von Frauen und M��nnern. Einen ��berblick zu dieser Thematik und die wichtigsten Rechtsvorschriften finden sie auf den Seiten des Europ��ischen Parlaments.
- Richtlinie 2006/54/EG des Europ��ischen Parlementes und des Rates
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von M��nnern und Frauen in Arbeits- und Besch��ftigungsfragen
Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist, die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben zu gew��hrleisten unter Zusammenfassung der einschl��gigen Bestimmungen der bestehenden Richtlinien in einem einzigen Text. Der im Gemeinschaftsrecht verankerte Grundsatz der Gleichstellung von M��nnern und Frauen gilt f��r alle Bereiche des sozialen Lebens und folglich auch f��r den Bereich Arbeit und Besch��ftigung.