Gesetze und Richtlinien
An der OVGU existiert eine Vielzahl von Pl��nen und Konzepten zur Verbesserung der Chancengleichheit
In Leitbild und GrundordnungderOVGUsind Chancengleichheit (1993) und Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie (2006) verankert. Die aktive Umsetzung von Chancengerechtigkeit durch strukturelle und personelle Ma��nahmen ist damit als hochschulpolitische Querschnittsaufgabe definiert und Gender Mainstreaming stellt einen grundlegenden Bestandteil in allen administrativen Prozessen, bei der Profilbildung in Forschung und Lehre und bei der Qualit��tssicherung dar. Die Zielvereinbarung zwischender OVGU und dem Land Sachsen-Anhalt(2015-2019) konkretisiert diese Gleichstellungspostulate mit der Verpflichtung zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG und der im Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt definierten Zielzahlen mittels Kaskadenmodell (Wissenschaft) und Quoten (Verwaltung).
Die Universit��t ist der Verbesserung der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verpflichtet. Frauen sind f��r die Vielfalt der Forschungsperspektiven unerl��sslich. Die Betrachtungsweisen aller Geschlechter erg��nzen sich und dienen so der stetigen Verbesserung der Forschungsergebnisse. Eine technisch orientierte Universit��t hat die besondere Aufgabe, den Anteil weiblicher Studierender speziell in den MINT- F��chern zu erh��hen. Die Zielstellung erfordert eine Sensibilisierung der Hochschulangeh��rigen und der Leitungsgremien f��r die Geschlechterproblematik und eine gr����ere Aufmerksamkeit f��r die Leistungsrelevanz von gleichstellungsf��rdernden Ma��nahmen.
"Die unzureichende Beteiligung von Frauen bedeutet ein Effizienz- und Exzellenzdefizit f��r den Hochschulbereich, denn das in Wissenschaft und Forschung liegende Innovationspotenzial kann zur G��nze nur genutzt werden, wenn herausragende Talente unabh��ngig vom Geschlecht in m��glichst gro��er Zahl im Wissenschaftsbereich verbleiben und nicht auf dem Weg zu ihrer h��chsten Leistungsf��higkeit in andere Besch��ftigungsbereiche abwandern. M��nner und Frauen m��ssen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses gleichberechtigt beteiligt werden." (Empfehlung der HRK "Frauen f��rdern" vom 14.11.2006)



