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Familienpass

Der Familienpass kann von Studierenden mit Erziehungsaufgaben beantragt werden. Er enth��lt alle unten stehenden Regelungen

Die Vereinbarkeit von Studium und Familienpflichten stellt M��tter und V��ter immer wieder vor Herausfordeurngen. Die OVGU hat einige organisatorische Regelungen getroffen, die die eine Studium mit Familie unterst��tzen. Grunds��ztlich raten wir allen Studierenden mit Familienpflicten den Familienpass zu beantragen. Er enth��lt wichtige Regelungen zu Studium, Praktika und Pr��fungen. Weitere Erl��uterungen dazu finden SIe in den einzelnen FAQ-Eintr��gen

Der Familienpass soll Studierenden mit Erziehungspflichten eine organisatorische Hilfe anbieten, um das Studium erfolgreich bew��ltigen zu k��nnen. Unter Vorlage des Familienpasses k��nnen begr��ndete Abweichungen vom Regelstudium/ Regelstudienverhalten vereinbart werden.

Folgende Regelungen k��nnen nach Vorlage des Familienpasses getroffen werden:

  • Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und somit eine verl��ssliche Planung des Studiums
  • Ver��nderung der Leistungsnachweise f��r Lehrveranstaltungen
  • Individuelles Teilzeitstudium
  • Praktika
  • Anspruch auf Urlaubssemester
  • Abnahme von Pr��fungsleistungen
  • Die Erteilung einer Parkgenehmigung
  • Der Erwerb eines "Kinderessens"

Weitere Ausf��hrungen und Erl��uterungen zu den einzelnen Regelungen finden Sie in den FAQ-Eintr��gen auf dieser Seite.

Der Familienpass kann Studierenden mit Familienpflichten im Campus Service-Center ausgestellt werden. Das Informationsheft zum Familienpass sowie der zugeh��rige Antrag gibt es bei der Referentin f��r Familie im B��ro f��r Gleichstellung und Familie und bei allen dezentralen Familienbeauftragten oder hier zum Download..

Letzte ��nderung: 22.09.2023 -
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