Familienpass
Der Familienpass kann von Studierenden mit Erziehungsaufgaben beantragt werden. Er enth��lt alle unten stehenden Regelungen
Die Vereinbarkeit von Studium und Familienpflichten stellt M��tter und V��ter immer wieder vor Herausfordeurngen. Die OVGU hat einige organisatorische Regelungen getroffen, die die eine Studium mit Familie unterst��tzen. Grunds��ztlich raten wir allen Studierenden mit Familienpflicten den Familienpass zu beantragen. Er enth��lt wichtige Regelungen zu Studium, Praktika und Pr��fungen. Weitere Erl��uterungen dazu finden SIe in den einzelnen FAQ-Eintr��gen
Der Familienpass soll Studierenden mit Erziehungspflichten eine organisatorische Hilfe anbieten, um das Studium erfolgreich bew��ltigen zu k��nnen. Unter Vorlage des Familienpasses k��nnen begr��ndete Abweichungen vom Regelstudium/ Regelstudienverhalten vereinbart werden.
Folgende Regelungen k��nnen nach Vorlage des Familienpasses getroffen werden:
- Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und somit eine verl��ssliche Planung des Studiums
- Ver��nderung der Leistungsnachweise f��r Lehrveranstaltungen
- Individuelles Teilzeitstudium
- Praktika
- Anspruch auf Urlaubssemester
- Abnahme von Pr��fungsleistungen
- Die Erteilung einer Parkgenehmigung
- Der Erwerb eines "Kinderessens"
Weitere Ausf��hrungen und Erl��uterungen zu den einzelnen Regelungen finden Sie in den FAQ-Eintr��gen auf dieser Seite.
Der Familienpass kann Studierenden mit Familienpflichten im Campus Service-Center ausgestellt werden. Das Informationsheft zum Familienpass sowie der zugeh��rige Antrag gibt es bei der Referentin f��r Familie im B��ro f��r Gleichstellung und Familie und bei allen dezentralen Familienbeauftragten oder hier zum Download..