Familienstipendium

DEIN FAMILIENSTIPENDIUM

WER?

Studierende der OVGU mit Familie im Abschlusssemester

HÖHE DES STIPENDIUMS?

bis zu 450 €
Bei BAföG-Empfangenden ist eine Staffelung von bis zu 300 € vorgesehen, um den Steuerfreibetrag nicht zu überschreiten.

DAUER?

Sechs Monate

BEWERBUNGSZEIT?

Am 08.03.2024 erfolgt die persönliche Mitteilung zum Stand des Familienstipendiums.

Bis zum 15. Januar (Zahlungsbeginn im Sommersemester)

Bis zum 15. Juli (Zahlungsbeginn im Wintersemester)

 

Der Familienservice der OVGU vergibt ein Stipendium an Studierende der OVGU mit Familienpflichten. Zu den Familienpflichten zählt die OVGU die Erziehung und Betreuung eigener Kinder im eigenen Haushalt sowie die hauptverantwortliche Pflege von Angehörigen. Anträge können von Frauen und Männern aller BA-, MA-, Diplom- und Magister-Studiengänge sowie Staatsexamen aller Fakultäten zum Abschlusssemester gestellt werden. Das Stipendium soll die o.g. Zielgruppe während des Schreibens der Abschlussarbeit von familiären Aufgaben entlasten. Die Studierenden mit Familienpflichten sollen dabei unterstützt werden, ihre Abschlussarbeit an der OVGU möglichst zeitnah und mit weniger finanziellen Sorgen zu schreiben.

 

Welche Bewerbungsunterlagen müssen Sie einreichen?
  • Anschreiben
  • Ausgefülltes Antragsformular (deutsch)
  • Aktuelle Notenbescheinigung
  • Nachweis der Elternschaft (Geburtsurkunde des Kindes) bzw. Nachweis der Pflegeverantwortung (Pflegestufe und Nachweis, dass die Pflege hauptverantwortlich übernommen wird)
  • Please, find the english version of our application form here.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Mail an:

familie@ovgu.de

 

Nach welchen Kriterien werden die Stipendiat*innen ausgewählt?

Oberstes Kriterium für den Erhalt des Stipendiums sind nicht herausragende Studienleistungen sondern familiäre Verpflichtungen. Dazu zählen:

  • Versorgung und Erziehung eines Kindes (oder mehrerer) im eigenen Haushalt
  • Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen ersten oder zweiten Grades (wenn nachweisbar der Antragsteller/ die Antragstellerin diese Pflege hauptverantwortlich übernimmt und das nicht durch andere Familienangehörige geleistet wird).
  • Förderfähig sind Frauen und Männer im  letzten Semester ihres Studienganges, in der FME im letzten Studienjahr

Darüber hinaus ist für die Bewilligung des Antrages das monatliche Netto-Einkommen aller im Haushalt lebender Personen ausschlaggebend. Als Berechnungsgrundlage dienen die BaföG-Regelungen.

Die Entscheidung der Kommission erfolgt nach Sichtung aller Anträge. Eine Information zur Entscheidung der Kommission an die Antragsteller*innen erfolgt per Email möglichst innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungsschluss.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 450 € monatlich (Staffelung bei BAföG-Empfangenden, siehe oben) für die Dauer von sechs Monaten. Das Stipendium soll zur finanziellen Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beitragen, um Zeit für die Erstellung der Abschlussarbeit zu gewinnen. Die Zahlungen erfolgen monatlich.

 

Besteht die Möglichkeit einer Verlängerung?

Eine Verlängerung des Stipendiums ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Letzte Änderung: 05.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster