Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium kann an der OVGU beantragt werden, wenn Studierende aus wichtigen Gründen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren. Grundsätzlilch können alle Studierenden unter Angabe von Gründen zum Teilzeitstudium zugelassen werden. Die Genehmigung erfolgt durch den für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss. Wichtige Gründe, ein Teilzeitstudium zu beantragen sind u.a.: Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr und/ oder die Pflege und Betreuung von kranken und hilfebedürftigen Familienangehörigen.

Informationen und Antragsdokumente finden Sie hier.

Letzte Änderung: 02.03.2026 -
Ansprechpartner: Webmaster