Gastvorträge und Lehraufträge

Zur Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre oder zur Förderung der Gleichstellungsarbeit auf Fakultätsebene können Bildungsveranstaltungen wie Gastvorträge und Lehraufträge finanziert werden. Dies betrifft die optionalen bzw. nichttechnischen Bereiche der Studiengänge (berufsqualifizierende Studiengänge), um den Studierenden den Erwerb entsprechender Schlüsselqualifikationen zu ermöglichen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Wissenschaftler*innen
  • ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.), der die Themen Gender, Gleichstellung, Diversität, gendersensible Karriereförderung etc. integriert

 

Was wird konkret gefördert?

  • Gastvorträge (mit uniinternem Honorarsatz): fachbezogen o. überfachlich zu genderspezifischen Themen oder zur Förderung einer Nachwuchswissenschaftlerin
  • Lehrangebote (mit uniinternem Honorarsatz):  fachbezogen o. überfachlich zu genderspezifischen oder zur Förderung einer Nachwuchswissenschaftlerin
  • Bitte beachten: Die Gastvorträge und Lehraufträge dürfen nicht zur Abdeckung der Pflichtlehre genutzt werden!

 

Ideenfindung:

 

Abrechnung:
Für Gastvorträge gilt die "Richtlinie zur Vereinbarung und Abrechnung von Gastvorträgen" sowie die gängigen Formulare für die Beantragung und Abrechnung der Reisekosten. Das Tageshonorar beträgt 300 Euro (inkl. mögl. Umsatzsteuer).

 

Für Lehraufträge gilt die "Ordnung über die Vergabe von Lehraufträgen (Lehrauftragsordnung-LAO)". Die gesamte Abrechnung des Lehrauftrages (inkl. der Formulare Antrag und Erteilung eines Lehrauftrages, Stundennachweis etc.) läuft über den Fachbereich. Die Kontierung und rechnerische sowie sachliche Richtigkeit werden über das Büro für Gleichstellungsfragen mitgezeichnet.

Letzte Änderung: 09.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster