Einzelcoaching

Das Büro für Gleichstellung und Familie bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktorandinnen und Post Docs) sowie neuberufenen Professorinnen der OVGU die Möglichkeit, ein individuelles berufliches Einzelcoaching in Anspruch zu nehmen.

Coaching ist eine professionelle Beratung mit dem Ziel berufliche Anliegen umzusetzen. Das Coaching unterstützt Prozesse der Selbstreflektion um Problemlagen zu erkennen und zu lösen (Deutscher Bundesverband Coaching e.V.).

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Wissenschaftler*innen der OVGU (Doktorandinnen, Post Docs)
  • neuberufene Professorinnen

 

Was wird konkret gefördert?

  • bis zu 3 Einzelcoachingsitzungen mit je 60 Minuten bei einem/r professionellen Coach innerhalb von 6 Monaten
  • Einzelcoaching virtuell oder persönlich, aber keine Übernahme von Reisekosten

 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

  • Schreiben Sie eine formlose E-Mail an: jenny.bergmann@ovgu.de, dass Sie Bedarf haben, ein Einzelcoaching in Anspruch zu nehmen.
  • Sie erhalten von uns eine Liste mit möglichen Coaches.
  • Senden Sie uns den Antrag auf Einzelcoaching mit der Wahl ihres Coaches in schriftlicher Form oder per Mail zu:

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Büro für Gleichstellung und Familie
Jenny Bergmann
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

  • Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch im Briefkasten des BGF (Geb.18/ Raum 240) hinterlegen oder per E-Mail senden an: jenny.bergmann@ovgu.de
  • Die Bewilligung der Anträge erfolgt unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

ANTRAG

 

Ablauf des Coachings:

  • Nach Prüfung ihres Antrages bekommen Sie von uns eine Rückmeldung über die Bewilligung und können den/ die Coach mit dieser Bestätigung kontaktieren.
  • Sie vereinbaren mit dem/ der Coach einen ersten Termin für eine Coachingstunde (60 Minuten). Das Coaching kann virtuell oder persönlich stattfinden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Reisekosten übernehmen.
  • Sie vereinbaren mit dem/der Coach, ob eine Vorbereitung der Sitzung gewünscht ist (Zusendung des Lebenslaufes, kurze Skizzierung ihres Anliegens).
  • Nach dem ersten Termin entscheiden Sie, ob weitere Sitzungen gewünscht sind und vereinbaren die Termine dafür selbst mit Ihrem Coach. Sie können maximal 3 Sitzungen (innerhalb von 6 Monaten) in Anspruch nehmen.
  • Die Abwicklung der Bezahlung erfolgt über das Büro für Gleichstellungsfragen und den einzelnen Coaches, die Teilnehmerinnen müssen nicht in Vorkasse treten.

Letzte Änderung: 12.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster