Newsletter Juni 2022

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Hallo und herzlich willkommen!


Chancengleichheit an der OVGU - das ist unser erklärtes Ziel.

Das soll auch der Newsletter Chancengleichheit des Büros für Gleichstellungsfragen an der Otto-von-Guericke-Universität widerspiegeln.

Damit wollen wir strukturiert und gezielt Themen für unsere Abonnent:innen im Women-in-Science-Netzwerk aufbereiten. In der Kategorie Was macht eigentlich... möchten wir die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten, Beratungsstellen, Wissenschaftler:innen und Autor:innen in den Fokus rücken. Diesmal beleuchten wir das COMETiN-Programm für Wissenschaftlerinnen am Beginn ihrer Karriere.

Im Bereich Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechterforschung müssen wir uns auch mit den negativen Seiten dieser Felder auseinandersetzen: Sexismus, Antifeminismus, Diskriminierung, unter anderem. Dies wollen wir mit der Kategorie So nicht! auffangen, die aktuelle Beispiele aufgreift und diese kurz und knapp einordnet.

Außerdem will der Newsletter wie bisher über Neues aus der Geschlechterforschung informieren, dazu gibt es Informationen aus Hochschule und Politik mit Blick auf Chancengleichheit, zu Veranstaltungen, Fördermitteln und Preisen, Calls for Papers.

Um noch stärker den Fokus auf Geschlechterforschung und Chancengleichheit zu richten, will die (historisch nicht ganz korrekte) Kategorie Otto fragt Dorothea aktuelle Fragen rund um diese Themen beantworten. Hier lernt Otto von Guericke, der Namensgeber der Universität, von Dorothea Erxleben, der ersten promovierten Ärztin in Deutschland, was es etwa mit dem Paragrafen 175 oder dem Transsexuellengesetz (TSG) auf sich hat. Diesmal geht es um das Abtreibungsgesetz in Deutschland.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Das Büro für Gleichstellungsfragen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 

To read the newsletter in English, please switch to the English website.

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Auf unserer Website finden Sie aktuelle Informationen rund um Chancengleichheit an der Universität, Förderangebote, Termine des Coaching- und Mentoringprogramms COMETiN, Aktivitäten im Rahmen des Magdeburger Gender Campus uvm.

INHALT

Was macht eigentlich....
» ... eine COMETiN?
» Weitere Themen
So nicht!
» Abtreibung ist ein Menschenrecht
» Weitere Themen
Neues aus der Geschlechterforschung
» Studie: Reformvorschläge für das Elterngeld
» Studie: Zugänge, Barrieren und Potentiale: Untersuchung zur internationalen Mobilität von Wissenschaftlerinnen
» Toolkit für die Gesundheitsforschung
» Veröffentlichung: „Gut Feminism“ (2015) von Elizabeth Wilsons jetzt auf Deutsch
» Weitere Themen
Hochschule und Politik
» Gender Glossar in Leichter Sprache
» Mobbing und Machtmissbrauch an Universitäten
» Universität Köln ernennt Rassismusbeauftragte
» Weitere Themen
Veranstaltungen
» Online-Panel: Researching War and its Aftermath through a Feminist Lens I 7. Juli
» Symposium: Orte und Epistemologien des Wissens I 8. Juli, Hamburg
» Online-Konferenz: Transdialoge über Leben, Arbeit und Widerstand I 9.-10. Juli
» Online-Panel: Resistance, Activist Practices and Social Movements I 21. Juli
» Online-Konferenz: Female Science Talents GATHERING 2022 I 28.-29- Juli
» Save the Date: «Gosteli-Gespräche» und 40-Jahr-Jubiläum Gosteli-Stiftung I 19.-20. August, Universität Bern
» Hybrid-Konferenz: Bridges between disciplines: Gender in STEM and Social Sciences I 12.-16. September, Gandía – Valencia, Spanien
» Weitere Themen
Fördermittel und Preise
» Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages 2023 I Frist: 15. Juli
» Anne-Klein-Frauenpreis 2023 I Frist: 15. August
» Ausschreibung: Engagementpreis des sächsischen Landesfrauenrats I Frist: 10. August
» EU-Projekt GENDERACTIONplus gestartet
» Neues EU-Informationsangebot: Alles rund um die Pauschalförderung (lump-sums)
» Weitere Themen
Call for Papers
» Call for Papers: Gesellschaftliche Naturverhältnisse und globale Umweltkrise – transdisziplinäre Gender- und Intersektionalitätsforschung zu Klimawandel und Nachhaltigkeit I Frist: 11. Juli
» DisAbility und Gender History. Intersektionale Perspektiven auf Behinderung und Geschlecht I Frist: 15. Juli
» 12. ZSM-Fachtagung 2022: Idealbilder von Forschung und wissenschaftlicher Karriere in der Diskussion I Frist: 22. Juli
» Call for Action: Ungehaltene Reden, ungehaltenen Frauen I Frist: 31. Juli
» Call for Action: Affective Histories of Queer and Trans Activism I Frist: 1. August
» Call for Papers: 8. Interdisziplinärer Workshop Kritische Sexarbeitsforschung I Frist: 15. August
» Weitere Themen
Otto fragt Dorothea
» Wie steht es eigentlich um das Abtreibungsgesetz in Deutschland?
» Weitere Themen

Was macht eigentlich....

Jeanette Krumbach ... eine COMETiN?

In dieser Ausgabe erklärt Projektkoordinatorin Jeanette Krumbach, was sich hinter dem Förderprogramm COMETiN verbirgt und wie Wissenschaftlerinnen in der Anfangsphase ihrer Karriere davon profitieren können. 

Was ist das Projekt COMETiN? 

COMETiN ist ein Qualifizierungsprogramm, das Nachwuchswissenschaftlerinnen die Möglichkeit bietet, sich im Rahmen verschiedener Module und Workshops kontinuierlich und nachhaltig mit der Planung und Umsetzung ihrer Karriereschritte auseinanderzusetzen, ihre akademischen Schlüsselqualifikationen zu erweitern sowie fördernde Beziehungen zu Wissenschaftler*innen aufzubauen. Das Programm unterstützt die individuelle Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase. 

Wie läuft das Projekt ab? 

COMETiN ist ein Gesamtpaket aus Coaching, Workshops, Mentoring und der Teilnehmerinnengruppe an sich. Was COMETiN als Mentoringprogramm auszeichnet ist, dass wir 18 Monate lang Nachwuchswissenschaftlerinnen die Möglichkeit geben, innerhalb einer Gruppe dieses Programm zu durchlaufen. Darin liegen der große Vorteil und der Gewinn von COMETiN. Die Teilnehmerinnen kommen sich in diesem Zeitraum als Gruppe von Nachwuchswissenschaftlerinnen diverser Fachgebiete sehr nahe. Sie befinden sich trotz ihres unterschiedlichen Hintergrundes häufig in einer ähnlichen Lebenslage und können von dem Erfahrungsaustausch untereinander immens profitieren. In den 18 Monaten bekommen die Teilnehmerinnen ein vielfältiges Angebot an Workshops, Einzel- und Gruppencoachings. Die Workshopinhalte reichen von Themen der strategischen Karriereentwicklung bis hin zur Persönlichkeitsentwicklung und zum Training von Körpersprache und Ausdruck. COMETiN ist außerdem international und bilingual ausgelegt: Wir bieten alle Inhalte in deutscher und englischer Sprache an. Ein sehr wichtiger Bestandteil des COMETiN-Programms besteht darüber hinaus im Aufbau einer Mentoringbeziehung. Die Teilnehmerinnen erhalten zu Beginn des Durchgangs einen Workshop, in dem sie lernen eine*n Mentor*in zu finden, welche*r sie auf ihrem Karriereweg unterstützen soll. Die Kommunikation zwischen Mentor*in und Mentee findet dabei auf Augenhöhe statt. Die Mentor*innen bekommen die Gelegenheit, Nachwuchswissenschaftlerinnen außerhalb hierarchischer Beziehungen zu unterstützen und eigene Erfahrungen weiterzugeben. Die Mentoringbeziehung ist nicht beschränkt auf die Projektlaufzeit, sondern kann gern darüber hinaus fortgeführt werden. Dadurch wird auch die Vernetzung der Teilnehmerinnen mit anderen Wissenschaftler*innen gefördert. 

Bis wann gibt es das Projekt noch?  

Der achte und letzte COMETiN-Durchgang ist im April 2022 gestartet und läuft noch bis Oktober 2023. Danach endet die Finanzierung des Projektes durch das Professorinnenprogramm des Bundes und es muss nach der Möglichkeit der Verstetigung an der OVGU geschaut werden. 

Wie nachhaltig ist die Teilnahme am Projekt? 

Die Teilnahme am COMETiN-Programm ist in jeglicher Hinsicht nachhaltig und ein Zugewinn für alle Nachwuchswissenschaftlerinnen. Neben den vielfältigen Workshopinhalten, der tollen Coaches und der Mentoringbeziehung lernen die Teilnehmerinnen vor allem eins: Über sich selbst hinaus zu wachsen und Vertrauen in sich und die eigene Arbeit zu haben. Die Energie der Gruppe und das Zusammenspiel aus den unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen macht das Programm einzigartig und hilft, die eigene wissenschaftliche Karriere voran zu bringen. Die Gruppendynamik, die sich durch die unterschiedlichen Erfahrungsgeschichten und Erkenntnisse sowie diversen Fähigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Teilnehmerinnen entwickelt, ist ein riesiger Zugewinn für alle Teilnehmerinnen. 

Doch nicht nur für die Teilnehmerinnen stellt COMETiN ein nachhaltiges Angebot dar. COMETiN bietet zudem einen hohen Mehrwert auch für die Mentor*innen, Stichwort Lernen voneinander. Das Mentoring basiert auf einer unterstützenden Beziehung und dem Erfahrungsaustausch. Dabei profitiert einerseits die Mentee vom Erfahrungsschatz ihrer jeweiligen Mentorin oder ihres jeweiligen Mentors. Der*die Mentor*in ermutigt und unterstützt ihre Mentee bei der Wissenschafts- und Forschungskarriere. Der Austausch hilft der Mentee bei der kritischen Reflexion der Chancen und Herausforderungen einer wissenschaftlichen Karriere und sie gewinnt formelles und informelles Wissen über den Wissenschaftsbetrieb. Dadurch leisten alle Mentor*innen einen aktiven und nachhaltigen Beitrag zur Nachwuchsrekrutierung und erhalten so auch die Möglichkeit zur Selbstreflexion. Zusätzlich gewinnen sie fundierte Einsichten in die spezifischen Herausforderungen weiblicher Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Was bedeutet COMETiN für dich? 

In erster Linie stellt COMETiN ein unheimlich abwechslungsreiches Programm für mich da. Ich bin sehr dankbar dafür, so viele tolle Wissenschaftlerinnen kennenlernen und unterstützen zu dürfen. Es ist sehr schön, die persönliche Entwicklung vom Beginn eines Durchgangs bis zum Ende mitverfolgen zu können und zu sehen, dass die Workshops und Trainings Erfolg bringen und wie eine starke Gruppe im Laufe der Zeit entsteht, die unheimlich voneinander profitiert. Zudem kann ich mich auch sehr mit den Teilnehmerinnen und ihrem Werdegang identifizieren. Ich selbst war bereits in der Wissenschaft tätig und kann nachvollziehen, was die Teilnehmerinnen beschäftigt, vor welchen Herausforderungen sie vielleicht auch stehen. Auf der anderen Seite kenne ich aufgrund meiner beruflichen Ausbildung auch den Bereich Wirtschaft und kann auch so auf die Teilnehmerinnen eingehen, für die vielleicht eine Karriere im Bereich der Wirtschaft interessant sein könnte. COMETiN ist für mich ein Programm, was ich jeder Wissenschaftlerin zu Beginn ihrer Karriere empfehlen kann, einfach, weil es so vielfältig und einzigartig ist. Wo hat man schon die Möglichkeit, mit so vielen Wissenschaftlerinnen - die zwar alle aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrungen unterschiedlich sind, aber dennoch vor ähnlichen Herausforderungen stehen - an einen Tisch zu kommen? 

So nicht!

Roe vs. Wade-Proteste Abtreibung ist ein Menschenrecht

In den letzten Tagen ist das passiert, was Frauenrechtler*innen in den USA seit längerer Zeit fürchten: Roe vs. Wade, das Grundsatzurteil für Abtreibungsrechte, ist vom Supreme Court of the United States (SCOTUS) gekippt worden. 

Was ist Roe vs. Wade?

Roe v. Wade ist ein Rechtsfall, in dem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. Januar 1973 mit 7:2 Stimmen entschied, dass eine unangemessen restriktive staatliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs verfassungswidrig ist. In einer von Richter Harry A. Blackmun verfassten Mehrheitsmeinung vertrat das Gericht die Auffassung, dass eine Reihe von texanischen Gesetzen, die Abtreibung in den meisten Fällen unter Strafe stellen, das verfassungsmäßige Recht der Frau auf Privatsphäre verletzen, das nach Ansicht des Gerichts implizit in der Freiheitsgarantie der Verfahrensklausel des vierzehnten Verfassungszusatzes enthalten ist ("...und kein Staat darf einer Person das Leben, die Freiheit oder das Eigentum ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren entziehen").   

Der Fall begann 1970, als "Jane Roe" - ein fiktiver Name, der zum Schutz der Identität der Klägerin, Norma McCorvey (1947-2017), verwendet wurde - eine Bundesklage gegen Henry Wade, den Bezirksstaatsanwalt von Dallas County, Texas, wo Roe wohnte, einreichte. Der Oberste Gerichtshof war mit Roes Behauptung eines absoluten Rechts auf Schwangerschaftsabbruch auf jede Art und zu jedem Zeitpunkt nicht einverstanden und versuchte, das Recht der Frau auf Privatsphäre mit dem Interesse des Staates an der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs abzuwägen. In seiner Stellungnahme wies Blackmun darauf hin, dass nur ein "zwingendes staatliches Interesse" Regelungen rechtfertigt, die "Grundrechte" wie die Privatsphäre einzuschränken, und dass der Gesetzgeber daher Gesetze eng fassen muss, "um nur die legitimen staatlichen Interessen zum Ausdruck zu bringen, die auf dem Spiel stehen". Das Gericht versuchte dann, die verschiedenen zwingenden Interessen des Staates an der Gesundheit schwangerer Frauen und am potenziellen Leben von Föten abzuwägen. Es setzte den Punkt, ab dem das zwingende Interesse des Staates an der Gesundheit der schwangeren Frau eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zulässt, "ungefähr auf das Ende des ersten Trimesters" der Schwangerschaft. In Bezug auf den Fötus legte das Gericht diesen Punkt auf die "Fähigkeit zu einem sinnvollen Leben außerhalb des Mutterleibs" oder die Lebensfähigkeit fest, die bei etwa 24 Schwangerschaftswochen eintritt. 
(Quelle: https://www.britannica.com/event/Roe-v-Wade, übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version))

Was bedeutet die Entscheidung des SCOTUS?

Von nun an steht es den einzelnen US-Bundesstaaten frei, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben, sie einzuschränken oder gänzlich zu verbieten. Die einzelnen Staaten werden entscheiden, ob und wann Abtreibungen legal sein werden. Viele Staaten werden sie weiterhin zulassen, und einige haben sogar damit begonnen, Vorkehrungen zu treffen, um Frauen zu helfen, die in Staaten leben, die Abtreibungen wahrscheinlich einschränken werden, so die Einordnung der New York Times. Gleichzeitig haben dreizehn Staaten sogenannte Trigger-Gesetze, die Abtreibungen nach dem Fall von Roe illegal machen. In einigen Staaten sind alte Abtreibungsgesetze in Kraft, die durch die Roe-Entscheidung außer Kraft gesetzt wurden, aber wieder in Kraft gesetzt werden könnten. Andere Staaten wie Oklahoma haben trotz des Präzedenzfalls Roe in dieser Legislaturperiode ein Abtreibungsverbot erlassen. 

Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für Frauen und weitere marginalisierte Geschlechter, die schwanger werden können? 

Ohne Roe wird die Zahl der offiziellen Schwangerschaftsabbrüche wahrscheinlich weiter zurückgehen, heißt es in der New York Times. Frauen und weitere marginalisierte Geschlechter, die in einem Staat leben, in dem Abtreibungen nicht legal sind, müssen dann andere Maßnahmen ergreifen, etwa Pillen zur Abtreibung online bestellen oder mitunter weit reisen, um einen Staat zu erreichen, in dem Abbrüche legal sind. Viele Personen, die abtreiben lassen, sind arm und lange Anfahrtswege können unüberwindbar sein. Besonders mehrfach marginalisierte Personen sind hier betroffen, etwa Schwarze Frauen und Women of Color. Die Staaten, die Abtreibungen wahrscheinlich verbieten werden, befinden sich vor allem im Süden, im Mittleren Westen und in den Great Plains. Aufgrund der zu erwartenden Zunahme des Reiseverkehrs zwischen den Bundesstaaten werden die verbleibenden Kliniken höchstwahrscheinlich weniger Kapazitäten haben, um die Frauen zu behandeln, die sie erreichen können.

Einen Überblick über die seitdem stattfindenden Proteste und weitere Infos gibt es hier.

Und Deutschland?

Während in den USA das Abtreibungsrecht beinah vollständig gekippt wurde, gibt es in Deutschland zumindest einen Teilsieg zu verzeichnen. Der Paragraf §219a, der irreführend häufig als “Werbeverbot” bezeichnet wird, ist vom Bundestag gestrichen worden. Für die Streichung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen. Damit können Frauenärzt*innen nun auf ihrer Homepage darüber informieren, ob sie Abtreibungen durchführen, ohne wie bisher einer möglichen Strafverfolgung ausgesetzt zu sein. Bekanntestes Beispiel dafür war zuletzt die Frauenärztin Kristina Hänel. Sie wurde erstmals 2017 verurteilt, weil sie gegen den Paragrafen 219a verstoßen hatte. 

Die Abschaffung von Roe vs. Wade bedeutet einen massiven Angriff auf die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und allen Personen, die schwanger werden können. Grundsätzlich verhindert ein Abtreibungsverbot nur den Zugang zu sicheren Abtreibungen – Schwangerschaftsabbrüche selbst hat und wird es immer geben. 

 

Neues aus der Geschlechterforschung

Studie: Reformvorschläge für das Elterngeld

Gender-Pay-Gap, Gender-Care-Gap, soziale Ungleichheit – die Studie “Reformvorschläge für das Elterngeld” der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt anschaulich, wie stark bestehende gesellschaftliche Strukturen verwoben sind.

Praxisnah werden vielschichtige Lösungsoptionen aufgezeigt, um das Potenzial des Elterngeldes als Instrument einer feministischen und an Geschlechtergerechtigkeit orientierten Familienpolitik weiter auszuschöpfen, heißt es seitens der Stiftung. Die vier Reformschwerpunkte liegen in den Bereichen "Mehr Partnerschaftlichkeit", "Intensivere Väterbeteiligung", "Soziale Gerechtigkeit" und "Krisenfestes Elterngeld". 

Die Reformvorschläge der Studie sind vielschichtig und unterschiedlich umsetzbar: Die in jedem Schwerpunkt vorgestellten Level „Bronze“ oder „Silber“ sind Reformvorschläge mit vergleichsweise geringerer Komplexität und Reichweite, die unkomplizierter und kurzfristiger realisierbar sein werden. Gerade die Möglichkeit, Reformideen aus dem Bronze-, Silberoder Goldlevel gegebenenfalls zu kombinieren, befördert ein politisches Gestalten auch mit unterschiedlicher Reichweite und differenziertem Zeithorizont. 

Weitere Informationen zur Studie sowie den kostenlosen Download gibt es hier.

Studie: Zugänge, Barrieren und Potentiale: Untersuchung zur internationalen Mobilität von Wissenschaftlerinnen

Welches Potential an Wissenschaftlerinnen weltweit gibt es, die für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland gewonnen werden könnten? Welche Bedarfe haben sie, um international mobil zu forschen? Und was hindert Frauen womöglich daran?

Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat Zugänge, Barrieren und Potentiale von Wissenschaftlerinnen zu internationaler Mobilität vom Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) am GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften untersuchen lassen. Die Ergebnisse der Potential- und Bedarfsanalyse liegen nun vor. 

Ausgewertet wurden Daten zu den Forschungs- und Hochschulsystemen und der Teilhabe von Frauen in 14 Ländern weltweit, darunter Spanien, Polen, Südafrika, Nigeria, Indien, die USA und Chile. Zugleich wurden ausgewählte Programme der Stiftung unter geschlechterspezifischen Aspekten betrachtet und Handlungsempfehlungen entwickelt, um mehr hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland und das Netzwerk der Stiftung zu gewinnen. 

Die Ergebnisse der Studie gibt es hier.

Toolkit für die Gesundheitsforschung

Das katalanische Institut für Gesundheit hat ein auch in englischer Sprache verfügbares Toolkit entwickelt, mit dem die Perspektiven von biologischem und sozialem Geschlecht besser in den Forschungsinhalt gebracht werden können. Fragelisten und Referenzen bieten eine gute Orientierung für die Planung von Forschungsvorhaben. 

Cover Veröffentlichung: „Gut Feminism“ (2015) von Elizabeth Wilsons jetzt auf Deutsch

In Rückgriff auf empirische Daten aus den Neurowissenschaften, auf Psychoanalyse und Dekonstruktion reformuliert Elizabeth Wilson in "Gut Feminism" nicht nur ihre langjährige Beschäftigung mit dem biologischen Körper, mit Depressionen und deren pharmazeutischer Behandlung, sondern schlägt vor, feministische Politik soll „radikal negativ“ sein und ihr eigenes schädigendes Potenzial annehmen.

Wilson fordert damit nicht nur die bisherigen „affirmativen“ bzw. „reparativen“ Lesarten feministischer Neomaterialismen heraus, sondern betont (unbewusste) Aggressionen, Verlust und Schaden in der „reparativen Wende“ der Queer Theory. 

Eine ausführliche Rezension von Sarah Sandelbaum gibt es hier im Open Gender Journal.

Elizabeth A. Wilson: Eingeweide, Pillen, Feminismus.
Übersetzung von Herwig Engelmann
Zürich: Edition Patrick Frey 2022
451 S., ISBN: 9783907236369, 12,00 €
Englische Originalausgabe: „Gut Feminism“, Duke University Press 2015

Hochschule und Politik

Gender Glossar in Leichter Sprache

Das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. (KgKJH) hat ein Gender Glossar in leichter Sprache erstellt.

90 Begriffe aus dem Bereich Geschlecht und Diversität werden auf einer barrierearmen Webseite in Leichter Sprache erklärt. Erarbeitet wurde es gemeinsam mit der Übersetzerin Anne Scheschonk und der Prüfgruppe „Wir verstehen uns“ der Lebenshilfe Mansfelder Land e.V., heißt es auf der Website. Das Glossar gibt es hier.

Mobbing und Machtmissbrauch an Universitäten

Yolande Jansen, Natalie Scholz, Susanne Täuber und Remco Tuiner berichten im Artikel “Mobbende ProfessorInnen: Einschüchterung und Machtmissbrauch an niederländischen Universitäten” über die Zustände an niederländischen Universitäten. In diesem Beitrag beleuchten wir Machtmissbrauch als strukturellen Missstand in der Wissenschaft und zeigen, wie die Strukturen, die diesem Missbrauch Einhalt gebieten müssten, das Problem in der Praxis oft noch verschärfen”, so die Autor*innen.  

Während sich in diesem Bericht auf die niederländischen Strukturen fokussiert wird, ist das Problem jedoch ein globales. Auch in Deutschland ist Mobbing und Machtmissbrauch durch Professor*innen keine Seltenheit. Darüber berichtet Katrin Hummel für die FAZ. Den ganzen Artikel aus der FAZ gibt es hier, zum gender-blog geht es hier.

Universität Köln ernennt Rassismusbeauftragte

Die Universität Köln hat als erste Uni Deutschlands eine Rassismusbeauftragte bestimmt. Die Position übernimmt Prof.in KatajunAmirpur, Professorin für Islamwissenschaft. Sie bildet eine zentrale Anlaufstelle zum Thema rassistische Diskriminierung und möchte sich in allen Bereichen der Hochschule – insbesondere in Lehre, Forschung und Verwaltung – gegen Rassismus einsetzen. Zudem soll das Beratungsangebot für Studierende ausgebaut werden. 

Dass es diese Stelle an der Uni Köln nun gibt, ist vor allem auch als Sichtbarmachung von strukturellem Rassismus an Universitäten und Hochschulen zu verstehen, so Amirpur: Dass Köln nun als erste Universität Deutschlands diese Beauftragtenfunktion für Rassismuskritik einrichtet, heißt nicht, dass wir an der Universität zu Köln mehr Rassismus haben als anderswo, sondern dass wir das Problem aktiv angehen.“ Sie hat zum 01. April ihr neues Amt angetreten, das zunächst auf zwei Jahre befristet ist.

Veranstaltungen

Online-Panel: Researching War and its Aftermath through a Feminist Lens I 7. Juli

Die Podiumsdiskussion ist Teil der Veranstaltungsreihe "Transnational Feminist Dialogues on Gender, Conflicts and Social Justice" des Margherita von Brentano Zentrums der Freien Universität Berlin. Die Reihe bringt Referent*innen aus unterschiedlichen disziplinären und regionalen Kontexten zusammen, um die Herausforderungen der Forschung in/zu Konflikt- und Postkonfliktsituationen aus feministischer Perspektive zu diskutieren. Ziel ist es, gemeinsam einige der Fragen zu erörtern, die durch die russische Invasion in der Ukraine aufgeworfen wurden, die aber auch für die feministische Konfliktforschung im Allgemeinen relevant sind, einschließlich der Bedeutung feministischer Methoden/Ethik in der Konfliktforschung und der Frage, welche Konfliktaspekte sie hervorheben kann, die von der eher traditionalistischen Forschung und Berichterstattung über Krieg und Gewalt gewöhnlich übersehen werden; Männlichkeit und ihre Rolle in Konflikten; die Beziehung zwischen Politikgestaltung und Wissensproduktion über Gender/Sexualität; und schließlich die Herausforderungen, feministische/kritische Ansätze in breiteren disziplinären Diskussionen zu verstärken, die oft von realistischen Kriegs- und Sicherheitsstudien dominiert werden.  

Panel:

Lina M. Céspedes-Báez (Universidad del Rosario, Colombia)   

Milli Lake (London School of Economics and Political Science, UK) 

Lewis Turner (Newcastle University, UK) 

Moderation: 

Hannah Franzki, Jannis Grimm and Mariam Salehi (INTERACT, FU Berlin). 

Wann: 7. Juli, 16-18 Uhr, online

Hier geht es zur Anmeldung.

Plakat Symposium Symposium: Orte und Epistemologien des Wissens I 8. Juli, Hamburg

In The Place of the Idea and the Idea of the Place (1996) stellt die Schriftstellerin und Literaturnobelpreisträgerin Toni Morrison in einer poetischen Rede an der Princeton University die Frage nach dem Zusammenhang von Ort und Idee der Generierung von Wissen, und erzeugt auf diese Weise, nicht nur einen kritischen, literarischen Text, sondern kreiert auch eine andere Art des Wissens, die die Universität als Ort des Wissens sachte hinterfragt. Auch von anderer Seite wird die Universität, die gemeinhin als autorisierter Ort des Wissens und der Wissensgenerierung auf erkenntnistheoretischer und philosophischer Ebene verstanden wird, in Frage gestellt. Insbesondere Jacques Derrida hat die Universität als den Ort der Wissenserzeugung besonders in der Schrift L’Universitésanscondition (2001) herausgefordert und gleichzeitig neu gesetzt. In dem Band Another Knowledge is Possible – Beyond Northern Epistemologies (2008), wiederum laden Boaventura de Sousa Santos, Joao Arriscado Nunes und Maria Paula Meneses zur Veranschaulichung und Arbeit mit den vielschichtigen theoretischen und praktischen globalen Erkenntnistheorien und ihren Einbezug in etabliertes Wissen und seine Erzeugung ein. 
 
Das Symposium der Fachgesellschaft für rassismuskritische, postkoloniale und dekoloniale Theorie und Praxis (FG DeKolonial) nimmt, aufbauend auf diesen Interventionen, kritische Fragen nach der Verortung des Wissen und den Orten des Wissens auf, um verschiedene Aspekte dieser Fragestellung zu Literatur, Kunst und Film, Algorithmen und Feminismus, Kartographieren und Imaginationen von Macht(-strukturen), und Archive und Archivierung zum Thema und Diskussion zu machen. 

Daran anschließend findet das erste Treffen der Arbeitsgruppen der FG statt, die sich in der ersten Mitgliederversammlung am 12.11.2021 ergeben hatten und allen offen stehen. Die Sitzung ist eine analoge Veranstaltung und findet in Hamburg statt. Die Teilnahmezahl für die Workshops ist auf je 15 beschränkt. Die Veranstalter*innen bitten daher, bei der Registrierung auch die Teilnahme am Workshop anzugeben. Das Event schließt mit einem Filmscreening als Abendveranstaltung zur Dekolonisierung der Un/Sichtbarkeit/Un/Hörbarkeit – Stichwort: Film & Archiv – Film als Archiv, mit Gast und anschließendem Publikumsgespräch. 

Die Teilnahme an der Fachtagung ist für Mitglieder der FG DeKolonial e.V. kostenlos. Alle anderen Teilnehmer*innen werden um einen Unkostenbeitrag nach dem Solidarprinzip zwischen etwa 20 und 40€ gebeten.

Wenn nach der Veranstaltung Interesse besteht, Mitglied der FG DeKolonial e.V. zu werden, kann dieser Beitrag als Jahresbeitrag angerechnet werden. 

Teilnahme- und Reisestipendien 

Dank der großzügigen Unterstützung durch die Wegrand Stiftung, können fünf Teilnahme- und Reisestipendien in Höhe von jeweils maximal 100 € an Studierende/Promovierende of Colour vergeben werden. 

Einzureichen ist hierfür ein kurzes Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, inwiefern die eigene Forschung vom Besuch des Symposiums profitiert, ein Lebenslauf inkl. Kontaktdaten (max. 1 Seite), sowie eine Immatrikulations- bzw. Promotionsbescheinigung (Kopie), alles zusammengefasst in einem PDF-Dokument an fg-dekolonial@posteo.de 

Die Veranstalter*innen bitten um eine verbindliche Anmeldung und die Überweisung des Teilnahmebeitrages bis zum 04. Juli 2022. Die Kontoverbindung und weitere Informationen gibt es hier .

Wann & Wo: 8. Juli, Hamburg

Plakat Transdialoge Online-Konferenz: Transdialoge über Leben, Arbeit und Widerstand I 9.-10. Juli

Die Konferenz „Trans-Dialoge über Leben, Arbeit und Widerstand“ ist Teil einer umfassenderen Anstrengung, alternative öffentliche Räume zu schaffen, um etwas über die Realitäten des trans Seins zu erfahren und ein neues Verständnis von trans Politik zu konstruieren. Die Konferenz ist aufgrund der Offenheit ihrer Bedeutungen um die Begriffe Arbeit, Leben und Widerstand herum aufgebaut, in der Hoffnung, dass sie einen Raum der Begegnung über Unterschiede hinweg aufrechterhalten können. Die Konferenz betont globale und intersektionale Komplexitäten, hinterfragt singuläre Erzählungen und homogenisierende Konstrukte von trans Personen. 

Die Konferenz besteht aus vier regionalen Gesprächen, die jeweils Aktivist*innen lokaler Trans-Organisationen in Buenos Aires, Managua, Singapur, Kuala Lumpur, Berlin und Nairobi zusammenbringen. Die eingeladenen Redner*innen werden politische, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte erörtern, die trans Gemeinschaften in der Region betreffen, und sich dabei auf Fragen der Staatsbürger*innenschaft, der Arbeit, der Bildung und des Gesundheitswesenskonzentrieren. Sie reflektieren auch ihre Erfahrungen als Aktivist*innen, und teilen mit, wie sie in ihrem Kampf für ein besseres Leben für trans Personen praktisch und politisch auf die Besonderheiten jedes Kontexts reagieren. Die Gespräche werden außerdem Fragen von Bündnissen zwischen politischen Bewegungen aufgreifen und sich mit der Rolle von Forschungs- und Bildungseinrichtungen befassen. Die Konferenz findet auf Englisch und Spanisch mit Simultanübersetzung in beide Sprachen statt. 

Die Konferenz richtet sich an alle, die mehr über die Themen erfahren möchten, die das Leben und die Politik von Transsexuellen prägen und beeinflussen. Die Konferenz hat den Anspruch, einen Raum zu schaffen für cis und trans Personen und alle anderen Geschlechtern, für Menschen, die die Schule verlassen mussten, sowie für diejenigen, die an Universitäten studieren oder arbeiten, für Hausangestellte, Sexarbeiter*innen und alle anderen Arbeiter*innen, ob bezahlt oder unbezahlt, für diejenigen, die unter dem Banner von LGBTIQ und Feminismus kämpfen, gegen Kapitalismus, Rassismus, Klimawandel, für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit für eine lebenswerte Welt. 

Zur Anmeldung geht es hier, das Programm gibt es hier .

Wann & Wo: 9.-10. Juli, online

Online-Panel: Resistance, Activist Practices and Social Movements I 21. Juli

Die Podiumsdiskussion ist Teil der Veranstaltungsreihe "Transnational Feminist Dialogues on Gender, Conflicts and Social Justice" und bringt Referent*innen aus unterschiedlichen regionalen Kontexten zusammen, um die umstrittenen Formen der Auseinandersetzung mit aktuellen Agrar-, Umwelt- und Klimakonflikten zu diskutieren. Die Veranstaltung wird von der Nachwuchsgruppe "Food for Justice" (BMBF, FU Berlin) organisiert, die sich mit sozialer Mobilisierung gegen Ungerechtigkeiten im Ernährungssystem befasst, um einen Dialog mit Forscher*innen zu führen, die sich mit Konflikten befassen, die durch Extraktivismus und anti-ökologischen Autoritarismus ausgelöst werden.  Mit dem Fokus auf verschiedene Ebenen des Widerstands soll gemeinsam das Verständnis jener Praktiken diskutiert werden, die sich zwischen alltäglichem Widerstand und organisierteren Formen kollektiver Aktionen bewegen, bei denen sich Protestierende in breiteren sozialen oder politischen Bewegungen zusammenschließen, um Autoritäten oder hegemoniale Mächte in nationalen oder transnationalen Bereichen herauszufordern. In dieser Veranstaltung sollen die Fragen aufgegriffen werden, die die Reihe inspiriert haben, um nach den Akteur*innen zu fragen, die sich im Widerstand gegen Agrar-, Umwelt- und Klimakonflikte engagieren, und nach den von ihnen angewandten Strategien, aber auch nach der Komplexität und den Besonderheiten der daraus resultierenden aktivistischen Praktiken aus einer geschlechtsspezifischen Perspektive in unterschiedlichen Kontexten.  

Auf dem Panel:

Janet Conway (Brock University) 

Sabrina Fernandes (University of Brasilia) 

Camila Ponce Lara (Philipps Universität Marburg) 

Marco Antonio Teixeira (Freie Universität Berlin) 

Moderation:  

Renata Motta (Project Leader, Junior Research Group “Food for Justice”, Freie Universität Berlin) 

Anmeldung: www.mvbz.fu-berlin.de/registration-tfd

Wann & Wo: 21. Juli, 16-18 Uhr, online

Das komplette Programm der Reihe und weitere Informationen gibt es hier.

Online-Konferenz: Female Science Talents GATHERING 2022 I 28.-29- Juli

Am 28. und 29. Juli 2022 wird die Falling Walls Foundation wieder ihr jährliches Online-Networking-Event, das Female Science Talents Gathering, veranstalten. Ziel ist es, die Karrieren von Wissenschaftlerinnen zu fördern, indem ein Raum geschaffen wird, in dem sie persönliche Kontakte zu gleichgesinnten Frauen knüpfen können, die entschlossen sind, ihre Ambitionen zu verwirklichen und einen Beitrag zu einer integrativeren und gerechteren Welt zu leisten.  

Unter dem Motto "Female Leadership, Power and Empowerment" werden die Teilnehmerinnen über Themen wie Gleichstellung und Gerechtigkeit in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft diskutieren und lernen. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen besser in die Lage zu versetzen, bei der Durchführung von Forschungsarbeiten oder der Leitung eines Projekts Machtverhältnisse zu meistern.  

Die Veranstaltung umfasst interaktive Networking-Aktivitäten, Podiumsdiskussionen und die Möglichkeit, von weiblichen Führungskräften aus Wissenschaft und Industrie in Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu lernen.  

Mehr Informationen zu Programm und Anmeldung werden demnächst hier veröffentlicht.

Wann & Wo: 28.-29. Juli, online

Gosteli-Gespräche Save the Date: «Gosteli-Gespräche» und 40-Jahr-Jubiläum Gosteli-Stiftung I 19.-20. August, Universität Bern

Am 19. August 2022 finden an der Universität Bern erstmals die «Gosteli-Gespräche», eine Zusammenarbeit der Gosteli-Stiftung und des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechterforschung der Universität Bern, statt. Unter dem Titel "Staying with the Trouble: Frauengeschichte heute" beleuchten zwei Panels, ein Podium und die Keynote von Prof. Dr. Caroline Arni verschiedene Aspekte rund um Frauengeschichte. 

Tags darauf, am 20. August, feiert das Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sein 40-Jahr-Jubiläum. Das Archiv öffnet seine Türen und lädt zum grossen Jubiläumsfest ein. Es treten u.a. Ariane von Graffenried, die InFlux Tanzcompagnie Bern und das Duo The High Horse auf. 

Mehr Informationen demnächst hier.

Hybrid-Konferenz: Bridges between disciplines: Gender in STEM and Social Sciences I 12.-16. September, Gandía – Valencia, Spanien

Hauptziel dieser Konferenz ist es, die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Wissenschaften aus einer intersektionellen Perspektive zu betrachten und die Kluft zwischen den bisher als getrennt und entkoppelt angesehenen Wissensgebieten (MINT - Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik - und Sozialwissenschaften) zu überbrücken.  

In der akademischen Welt gibt es zahlreiche Formen von Ungleichheit und Diskriminierung. Aber wie werden diese Erfahrungen der Differenz in der wissenschaftlichen Wissensproduktion berücksichtigt? Denken wir im Sinne eines interdisziplinären Verständnisses und Handelns? Was tun wir in unseren jeweiligen Disziplinen? Wie wirkt sich dies auf die Wissenschaft aus, die wir produzieren?  

All diese Fragen liegen dieser Initiative zugrunde und haben die Veranstalter*innen dazu veranlasst, im Hinblick auf gemeinsame Horizonte und transformative Maßnahmen weiter zu gehen. Indem die MINT- und die Sozialwissenschaften zusammengebracht werden, soll das Thema Geschlecht und Wissenschaft aus einem umfassenden Verständnis von Unterschieden und Vielfalt heraus beleuchtet werden.  

Dabei sollen keine neuen Grenzen gezogen werden, sondern ein Raum des Dialogs und der Begegnung entstehen, um übergreifende Probleme und selbstverständliche Dichotomien neu zu überdenken. Auf diese Weise werden laut Veranstalter*innen Grenzen und Binaritäten überschritten, die als Teil der Grundlagen des westlichen wissenschaftlichen Denkens anerkannt sind. 

Wann & wo: 12.-16. September, hybrid/Gandía – Valencia, Spanien

Das detaillierte Programm gibt es hier. Weitere Infos zu Anmeldung & Ticketkosten hier.

Fördermittel und Preise

Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages 2023 I Frist: 15. Juli

2023 wird der Deutsche Bundestag wieder den Wissenschaftspreis verleihen. Der Preis würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. 

Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Juli 2022. Die Einzelheiten zum Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.bundestag.de/wissenschaftspreis 

Anne-Klein-Frauenpreis 2023 I Frist: 15. August

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis ehrt die Heinrich-Böll-Stiftung Frauen, die mutig und hartnäckig für Menschenrechte, Gleichberechtigung und sexuelle Selbstbestimmung eintreten. Der Preis ist mit 10.000 EUR dotiert und wird seit 2012 vergeben. Die Ausgezeichneten kommen aus dem In- und Ausland. 

Mit dem Preis gedenkt die Heinrich-Böll-Stiftung zugleich Anne Kleins (1950 – 2011), die sich als Frau, Rechtsanwältin und Politikerin dem Kampf für die Durchsetzung von Frauen- und Freiheitsrechten verschrieben hatte. 

Ab jetzt können Kandidatinnen für den Anne-Klein-Frauenpreis 2023 benannt werden. Die Kandidatinnen müssen auf maximal drei DIN A4-Seiten vorgestellt und die Auswahl begründet werden. 

Weitere Details und die Nominierungskriterien gibt es hier.

Einsendeschluss ist am 15. August 2022. 

Die feierliche Preisverleihung findet am 03. März 2023 in Berlin statt. 

Die Preisträgerinnen, herausragende, mutige Frauen, fühlen sich durch die Auszeichnung gesehen und geehrt. Zum Jubiläum des Preises 2021 hat die Heinrich-Böll-Stiftung sie besucht. Hier erklären sie, was der Anne-Klein-Frauenpreis für sie bedeutet.

Ausschreibung: Engagementpreis des sächsischen Landesfrauenrats I Frist: 10. August

Der Landesfrauenrat Sachsen e.V. vergibt 2022 zum achten Mal den Engagementpreis. Mit diesem Preis wird eine Frau, ein Frauenverein/-verband oder eine Frauenvereinigung/-initiative ausgezeichnet, die/der sich in Sachsen insbesondere auf dem Gebiet der Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes einsetzt. Das Thema des 8. Engagementpreises lautet „Frauen in die Politik – Politische Partizipation von Frauen“. Die Preisträgerinnen sollten sich insbesondere auf diesem Gebiet engagieren. 

Die Ausschreibung läuft noch bis zum 10. August 2022. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesfrauenrat Sachsen e.V. 

EU-Projekt GENDERACTIONplus gestartet

Am 8. Juni 2022 startete offiziell das Horizont Europa-Projekt GENDERACTIONplus mit einem Kick-off-Meeting in Prag. Projektziel ist es, Geschlechtergleichstellung im Europäischen Forschungsraum voranzutreiben, beispielsweise durch Austausch und Koordination auf politischer Ebene und durch entsprechende Empfehlungen. Durch diese Aktivitäten wird das Projekt dazu beitragen, die Koordinierung der Gleichstellungspolitik und ihre Integration in den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu unterstützen. Dabei sind sowohl staatliche Einrichtungen als auch Organisationen der Forschungsförderung einbezogen.

GENDERACTIONplus wird sich auf fünf Themenbereiche konzentrieren, mit denen an die EFR-Politik (ERA Policy Agenda) angeknüpft wird:

  • Intersektionalität und Inklusivität; 

  • geschlechtsbezogene Gewalt im Wissenschaftssystem; 

  • die Gender-Dimension in Forschung und Innovation; 

  • Monitoring von Gleichstellungsaktivitäten in den Mitgliedstaaten; 

  • die Entwicklung eines Systems, mit dem die Implementierung und Auswirkungen von Gleichstellungsplänen evaluiert werden sollen.  

GENDERACTIONplus ist das Nachfolgeprojekt des 2021 beendeten und unter Horizont 2020 geförderten Projekts GENDERACTION. Der DLR Projektträger war/ist durch die Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung an beiden Projekten beteiligt. Das GENDERACTIONplus Konsortium ist außergewöhnlich groß: Es besteht aus 26 Einrichtungen aus 21 europäischen Ländern. Koordiniert wird es von Marcela Linková aus der Tschechischen Republik. 

Weitere Informationen gibt es hier.

Neues EU-Informationsangebot: Alles rund um die Pauschalförderung (lump-sums)

Die Europäische Kommission bietet einen neuen Service: Alle Informationen rund um pauschale Projektförderungen (lump sum-funding) sind jetzt auf einer einzigen Internetseite zusammengefasst. Antragstellende finden hier Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema lump sums, Foliensätze, den Quickguide und auch Hintergründe zum Thema. Mehr dazu hier.

Call for Papers

Call for Papers: Gesellschaftliche Naturverhältnisse und globale Umweltkrise – transdisziplinäre Gender- und Intersektionalitätsforschung zu Klimawandel und Nachhaltigkeit I Frist: 11. Juli

Aus dem Call:

Der menschengemachte Klimawandel beschäftigt Wissenschaft und Politik seit Jahrzehnten und kommt immer mehr im Recht an. Gesellschaftliche Naturverhältnisse haben sich seit der Industrialisierung in einem Ausmaß verändert, das globales (Über-)Leben auf der Erde in Frage stellt. Schon zu Beginn der siebziger Jahre wurde mit dem Bericht an den Club of Rome auf die „Grenzen des Wachstums“ verwiesen. Die Organisation der Ökonomie wurde damit schon früh als Treiber für die ökologische Krise benannt. Soziologische Analysen ordnen den drohenden ökologischen Kollaps in den widersprüchlichen Prozess der gesellschaftlichen Modernisierung ein. Feministische Positionen verstehen die gegenderten Hierarchien, die dem Verhältnis von Mensch und Natur zugrunde liegen, als fundamentale Ursache und konkreten Ausdruck der globalen Umweltkrise. Diese Hierarchien setzen sich in Klimapolitik und -recht fort. Gleichzeitig halten feministische Perspektiven Visionen bereit, wie das Mensch-Natur-Verhältnis neu gedacht werden kann. 

Politische Prozesse auf unterschiedlichen Ebenen, von der globalen bis zur lokalen Ebene, versuchen seit mehr als dreißig Jahren, die Umweltkrise zu politisieren und zu regulieren. Vom Weltgipfel zu Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992, der die Klimarahmenkonventionen als internationalem Rechtsrahmen etablierte, bis zur Fridays for Future-Bewegung oder den „Klimaklagen“ gab und gibt es zahlreiche Ansätze, den Klimawandel nicht als rein naturwissenschaftlich zu untersuchendes Phänomen zu sehen, sondern als gesellschaftlichen Konflikt, der politisch verhandelt und gesteuert werden muss. Die Vorschläge dazu sind vielfältig. Sie reichen von der rechtlichen Regulierung nach dem Verursacherprinzip über die Forderung nach nachhaltiger Entwicklung bis zum Umsturz der kapitalistischen Ökonomie. Hierbei erlangen vermehrt auch dekoloniale Perspektiven an Bedeutung, die den historischen Zusammenhang von Kolonialismus und Klimawandel und dessen Kontinuitäten aufzeigen, um globale soziale und Umweltgerechtigkeit einzufordern. Gleichzeitig sind scheinbar neutrale rechtliche, politische und wissenschaftliche Instrumente und Diskurse von kulturellen Annahmen und Erzählungen geprägt. Diese Erzählungen prägen Vorstellungen darüber, was an Natur wertvoll und schützenswert ist, bzw. viel grundlegender, was als Natur und somit als natürlich erachtet wird. 

Die Tagung „Gesellschaftliche Naturverhältnisse und globale Umweltkrise –transdisziplinäre Gender- und Intersektionalitätsforschung zu Klimawandel und Nachhaltigkeit“ nähert sich dem Thema aus u.a. soziologischen, rechtlichen, geographischen, politischen und kulturwissenschaftlichen Perspektiven. Theoretische Analysen des hierarchisierten Mensch-Natur-Verhältnisses und der darin nach wie vor wirkmächtig eingeschriebenen Geschlechterordnung werden ergänzt durch empirische Untersuchungen soziologischer, rechtlicher, ökonomischer und politischer Aspekte von konkreten Verschränkungen menschlicher und nicht-menschlicher Handlungsmacht. 

Thematische Bezugspunkte 

Die Konstruktion von Wissen in Bezug auf den Klimawandel ist nach wie vor stark naturwissenschaftlich geprägt. Entsprechend gehen auch Vorstellungen der politischen und rechtlichen Regulierung davon aus, dass es lediglich besserer Einsicht bedarf, um dieses Wissen in Gestaltungsmacht umzusetzen. 

  • Was jedoch gilt als legitimes Wissen, welche wissenschaftlichen Regime prägen dieses Wissen?
  • Wer wird in die Wissensproduktion ein- und ausgeschlossen und welches Wissen wird ausgeblendet? 
  • Trägt die Wissensproduktion und -rezeption (z.B. in Gerichtsverfahren) selbst zum Umsetzungsproblem bei?
  • Wie gehen wir in der Governance von Nachhaltigkeit mit den komplexen Verschränkungen von Wissen, Macht und menschlicher und nicht-menschlicher Handlungsmacht um?

Die Umsetzung von Wissen in Handeln ist seit vielen Jahren ein Dilemma in der Umweltforschung. Dies lässt sich mit der Komplexität der gesellschaftlichen Naturverhältnisse begründen. 

  • Gibt es dennoch identifizierbare Hemmnisse für die Stagnation in der Umweltpolitik?
  • Welche Bedeutung hat symbolische Männlichkeit für die Umweltpolitik?
  • Welche Rechtsnormen implizieren gegenderte Hierarchien?
  • Welches Potential birgt Rechtsmobilisierung in klimarelevanten Verfahren? Wie sind neue Ansätze wie Rechte der Natur, Rechtssubjektivität von Tieren, Wäldern oder Gewässerneinzuschätzen? Auf welche Vorstellungen von Natur und Geschlecht treffen sie im Rechtsdiskurs?
  • Welche anderen Bilder und Narrative der Zukunft zum Beispiel aus der feministischen Science Fiction oder queeren Utopien braucht es?
  • Wie sind Literatur und Kunst in der Lage, die globale Umwelt- und Biodiversitätskrise einzufangen? 

Gleichzeitig sind vielfältige Formen des Protests, des Widerstands und des rechtlichen Vorgehens seit jeher Teil der Umweltpolitik. Der Umfang jeder dieser Aktionsformen variiert und wird durch gesellschaftliche Diskurse und Machtverhältnisse geprägt. 

  • Wie können wir Wissensstrukturen in der Praxis aufbrechen? Welche Handlungsformen sind erfolgversprechend, welche Akteure engagieren sich in welcher Weise, welche Erfolgschancen haben sie und welche Erfolge sind bereits erzielt worden?
  • Welche Herausforderungen ergeben sich aus der Krise der gesellschaftlichen Naturverhältnisse für den Wissenstransfer in die Praxis?
  • Welche narrativen, visuellen und performativen Strategien verfolgen Aktivist*innen, Filmschaffende, Schriftsteller*innen und Künstler*innen, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf globale Umweltveränderungen zu lenken? 


Im Extremfall entziehen sich die Wechselwirkungen
zwischen Mensch und der mehr-als-menschlichen Welt der politischen Kontrolle, wie die Coronavirus-Pandemie deutlich gezeigt hat. Mit Blick auf die Zukunft wird die Frage nach solchen Wechselwirkungen immer akuter.
 

  • Welche Formen der präventiven politischen Regulierung sind denkbar und notwendig?
  • Welche wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Regelungen sind angesichts der aktuellen Krise der Mensch-Umwelt-Beziehungen dringend erforderlich?
  • Was genau muss sich ändern (z.B. im Recht), damit die Wechselwirkungen zwischen Mensch und der mehr-als-menschlichen Welt mehr Anerkennung finden, und ist ein solcher Wandel möglich? Gibt es Bereiche, die für diese Anpassungen besonders geeignet sind? 

Beiträge aus allen Disziplinen sind willkommen, insbesondere solche, die intersektionale Zugänge wählen und die Komplexität der gesellschaftlichen Naturverhältnisse und der globalen Umweltkrise ergründen. Abstracts für die je 20-minütige Vorträge sollten maximal 400 Wörter lang sein, ebenfalls erforderlich ist die Einsendung einer knappen Kurzbiographie (50-100 Wörter). Abstract und Kurzbiographie müssen bis zum 11. Juli 2022 in Deutsch oder Englisch an ztg-sekretariat@hu-berlin.de gesendet werden. 

DisAbility und Gender History. Intersektionale Perspektiven auf Behinderung und Geschlecht I Frist: 15. Juli

Der 16. Workshop des Forschungsschwerpunkts Frauen- und Geschlechtergeschichte der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, der am Freitag, 4. November 2022 stattfindet, widmet sich den Schnittstellen von DisAbilityHistory und Geschlechtergeschichte. 

Aus dem Call: 

Dass die Kategorie Behinderung eine Geschichte hat, also historisch unterschiedlich erlebt, normiert und repräsentiert wurde, bildet die Prämisse einer in den letzten Jahren auch im deutschsprachigen Raum verstärkt betriebenen DisAbilityHistory. Dabei werden zum einen historische Akteur*innen in den Mittelpunkt gerückt, die eine äußerst wechselvolle, von Gewalt, aber auch Selbstermächtigung geprägte Geschichte haben. Zum anderen fokussiert die DisAbilityHistory auf die grundlegende Frage nach historisch variablen Deutungsmustern von ‚funktionierenden‘, ‚gesunden‘ und unterschiedlich befähigten Körpern und Subjekten sowie nach Mechanismen und Praktiken der Privilegierung und der Ausgrenzung. Die DisAbilityHistory verfolgt also nicht nur den Anspruch, die Kategorie ‚Behinderung‘ zu historisieren, sondern rückt auch die historisch spezifischen Formen in den Blick, wie Wissen über den Körper hergestellt wird und welche Normalisierungsprozesse damit einhergehen. Dabei ergeben sich vielfältige Schnittmengen und Anknüpfungspunkte zu einer intersektional angelegten Geschlechtergeschichte. Diese produktiven Schnittmengen wurden im deutschsprachigen Raum zwar immer wieder betont, allerdings noch wenig ausbuchstabiert bzw. mit empirischen Studien versehen. 

Vor diesem Hintergrund lädt der kommende Workshop des Forschungsschwerpunkts Frauen- und Geschlechtergeschichte ein, sich mit den vielfältigen Schnittmengen von Behinderung und Geschlecht sowohl in theoretisch-konzeptioneller Hinsicht als auch anhand konkreter Fallstudien auseinanderzusetzen. Folgende Fragen könnten u.a. thematisiert werden: Wie ist Behinderung als Kategorie sozialer Ungleichheit mit der Kategorie Geschlecht und anderen Kategorien in unterschiedlichen historischen Konstellationen verwoben? In welcher Weise waren Bedingungen und Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe durch diese Kategorien strukturiert? Wie lässt sich in unterschiedlichen historischen Phasen und Epochen eine Geschichte intersektionaler Diskriminierungen schreiben? Und welche Formen und Praktiken der Selbstermächtigung lassen sich, etwa im Kontext sozialer Bewegungen über Begriffe von Autonomie und Emanzipation, finden? Inwiefern verändert sich unser Blick auf Quellen und auf historische und gegenwärtige Lebenswelten, wenn die Kategorien dis/ability und gender konsequent miteinbezogen werden? 

Der Workshop richtet sich sowohl an etablierte Wissenschaftler*innen als auch Nachwuchsforscher*innen. Beiträge zu unterschiedlichen geographischen und politischen Räumen sowie verschiedene historische Forschungsansätze und interdisziplinäre Perspektiven sind ausdrücklich erwünscht, gerne auch epochenübergreifend. 

Die Abstracts (eine Seite, inkl. Kurz-CV) müssen bis zum 15. Juli 2022 gesendet werden an: 

- Doreen Blake, Institut für Geschichte: doreen.blake@univie.ac.at und an 
- Elisa Heinrich, Institut für Zeitgeschichte: elisa.heinrich@univie.ac.at 

Beitragende erhalten bis 1. September 2022 Rückmeldung. 

Mehr Informationen gibt es hier.

12. ZSM-Fachtagung 2022: Idealbilder von Forschung und wissenschaftlicher Karriere in der Diskussion I Frist: 22. Juli

Vor dem Hintergrund des Tagungsthemas werden durch die Thematisierung der Idealbilder von Forschung und wissenschaftlicher Karriere zwei Stränge betrachtet, die mit dem Wissenschaftler*innensein verwoben sind: „ideale Forschung“ und „ideale Wissenschaftskarrieren“. Idealbilder können mit zunehmender Erfahrung in der wissenschaftlichen Arbeitswelt brüchig und konterkariert werden, sind in ihrer Kraft als Normative jedoch ungebrochen. Die Tagung soll die Möglichkeit eröffnen, Idealbilder von Forschung und wissenschaftlicher Karriere vor dem Hintergrund einer theoretischen und empirischen Brechung zu reflektieren und insbesondere auch (verborgene) Potenziale des Abweichens zu thematisieren.

Forschung ist dem wissenschaftlichen Tätigkeitsfeld inhärent – ob nun in qualitativer oder quantitativer Form bzw. eines Mixed-Method-Ansatzes. Dabei sind Fehler unvermeidlich oder anders ausgedrückt: der Irrtum ist wissenschaftlich. Trotzdem findet sich kein offener Fehlerdiskurs und das Potenzial von Irr- und Umwegen bleibt unbesprochen. Insbesondere für Qualifikationsarbei-ten, die durch ihren Innovationsanspruch elementare Beiträge für die Theorieentwicklung der Fächer und die Diskurse der Scientific Community leisten, verhindert dieses Nichtthematisieren des Abweichens vom vermeintlichen Ideal ggf. gerade neue Erkenntnisse.

Hinsichtlich der Fachtagung sind Beiträge erwünscht zu (überholten) Forschungsidealen, erhellenden Irrtümern oder reflektierter Fehlerbearbeitung und der Auseinandersetzung damit, z.B. in den Themenbereichen:

➢ Triangulation für ein Ermöglichen von Perspektivverschränkungen in Forschungsprojek-ten, die zu Nicht-Passungen in den unterschiedlichen methodisch-methodologischen Zugängen führen kann

➢ Gütekriterien qualitativer Forschung als Kompass für „gute“ Forschung, die mit zunehmender Komplexität zu Herausforderungen in der Orientierung an ihnen führen

➢ Umgang mit Thesen, Hypothesen sowie Skepsis und Kritik daran (z.B. bei Anträgen für Drittmittel und der Einreichung von Exposés) als Markierer wissenschaftlicher Erkenntnis

➢ Irrwege und Tentativität, die als Forscher*in zum Alltag gehören, und zugleich das Negieren und Verschleiern von Irrtümern, Umwegen und Research Fails (bspw. misslungene Interviews, Fehlplanungen im Forschungsdesign, logische Fehlschlüsse)

➢ Konstruktive Thematisierung von (vermeidbaren) Irrtümern und Fehlern bei Forschungs-designs, Methodenwahl und -umsetzung etc. als Beleg guter wissenschaftlicher Praxis

Wissenschaftliche Karrieren sind in ein produktives, erkenntnis- und zugleich auch spannungsreiches Feld eingebettet, in dem sich diverse Möglichkeiten des Wissenschaftler*innenseins aufspannen. Spannungsfelder zwischen Idealbildern und Realbildern können dabei auf verschiedenen Ebenen in Erscheinung treten (#IchbinHanna bzw. #IchbinReyhan) und zum Beispiel Themen wie Arbeitsbedingungen, Leistungsdruck, Konkurrenz, normative Setzungen zu Forschungsstandards, Selbstunterwerfung und Selbstausbeutung in der Selbstverwirklichung, Dynamiken des wissenschaftlichen Feldes, Forschungslogiken sowie das Selbstverständnis als Forscher*in berühren. Je nach persönlichem Standort der Forscher*innen zeigen sich diese Themen in unterschiedlichen Facetten. Das Gegenüberstellen von Idealbildern von wissenschaftlicher Karriere mit realiter vorgefundenen Gegebenheiten kann Dilemmata aufwerfen, die Ausgangspunkt für eine kritische Be-fragung auf der Fachtagung sein können.

Im Rahmen der Fachtagung sind u.a. Beiträge hinsichtlich folgender Themen vorstellbar:

➢ Inter- und Transdisziplinarität als Unterstützung für Erkenntnisgenerierung und zugleich Erschwerung der eigenen Verortungen im wissenschaftlichen Feld

➢ Meritokratisches Versprechen als Verheißung von Aufstieg durch Fleiß und Können bei zugleich unsteten Karrierewegen und prekären Arbeitssituationen

➢ Publizieren zur Kommunikation neuer Erkenntnisse bei gleichzeitigem Druck, Reputation und Chancen im Arbeitsfeld Wissenschaft durch jedwede Veröffentlichung zu erhöhen

➢ Anspruch der Selbstreflexion als Wissenschaftler*in und andererseits eine ausbleibende Kenntlichmachung eigener Positionen in Feld und Gesellschaft, die Auswirkungen auf Erkenntnisse haben

➢ Familienorientierung, Vereinbarkeit oder Work Life Balance und Wissenschaft: Schwierigkeiten vs. Best Practice Modelle

➢ Narrativ der Chancengleichheit in Gesellschaft und Wissenschaft, aber zugleich eine Un-terrepräsentation von z.B. Frauen oder POC als beforschte oder forschende Subjekte

Die Organisatorinnen freuen sich auf Beiträge, die sich auf die oben genannten Themen oder angrenzende Fragestellungen beziehen, und solche, die quer zu den Themenfeldern liegen oder Schnittstellen zu mehreren aufweisen. Als Beitragsvorschläge sind empirische, theoretische sowie konzeptionelle Beiträge willkommen, die „ideale Forschung“ und „ideale Wissenschaftskarrieren“ in verschiedenen grundlagentheoretischen Perspektivierungen (z.B. professionstheoretisch, ungleichheitstheoretisch, sozialisationstheoretisch, machttheoretisch, vor der Folie sozialer Welten und Arenen usw.) hervorbringen.

Als Format für Vortragende sind parallele Arbeitsgruppen geplant (ca. 20 Min. Vortrag + 20 Min. Diskussion), die durch ein themenspezifisches Begleitprogramm (Keynote, Workshop, Abendveranstaltung) gerahmt werden.

Abstracts mit den Beitragsvorschlägen im Umfang von max. 3.000 Zeichen sollen an zsm@ovgu.de eingereicht werden bis zum 22.07.2022. Die Auswahl der Beiträge erfolgt im Peer-Review-Verfahren, eine Rückmeldung erfolgt bis Ende August.

Die Tagung findet vom 11. bis 12. November 2022 an der Otto-von-Guericke-Universität & dem Forum Gestaltung in Magdeburg statt. Weitere Infos zur Tagung finden sich hier. Im Tagungsbeitrag von 55 Euro sind die Verpflegung mit alkoholfreien Getränken, Kaffee, Tee, Gebäck und Snacks während des Tagungszeitraums sowie das gemeinsame Abendessen am Freitag (ausgenommen Getränke) enthalten. Beitragende sind von der Teilnahmegebühr befreit.

Es wird angestrebt, einen Tagungsband als Open Access Publikation zu veröffentlichen, in den die Beiträge aufgenommen werden, die erfolgreich ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben.

Die Tagung findet in Kooperation mit dem Büro für Gleichstellungsfragen der OVGU und mit freundlicher Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung statt.

Call for Action: Ungehaltene Reden, ungehaltenen Frauen I Frist: 31. Juli

Zum zweiten Mal sind Frauen dazu aufgerufen, eine ungehaltene Reden zu verfassen und auf ungehalten.net bis spätestens 31. Juli 2022 einzureichen. 

Das Projekt bietet ungehaltenen Frauen ein Forum, ihre Stimme zu erheben und eine ungehaltene Rede zu einem für sie persönlich sowie gesellschaftlich wichtigen Thema zu verfassen und zu halten. Erstmals im Jahr 2021 erfolgte ein entsprechender Aufruf durch die Stiftung Brückner-Kühner und den S. Fischer Theaterverlag. 119 Frauen haben sich im letzten Jahr beteiligt. Die Idee geht zurück auf Christine Brückners 1983 erschienenes erfolgreiches Buch „Wenn du geredet hättest, Desdemona. Ungehaltene Reden ungehaltener Frauen“. 

Mehr zum Projekt und den Teilnahmebedingungen gibt es hier.

Call for Action: Affective Histories of Queer and Trans Activism I Frist: 1. August

Wie haben Queer- und Trans-Aktivisten in der Vergangenheit den repressiven Status quo herausgefordert? Welche Formen hat der Queer- und Trans-Aktivismus im Laufe der Jahrzehnte angenommen? Welche Rolle spielen Emotionen und Affekte im Aktivismus - und wie kann die Affekttheorie für die Erforschung von queeren und transidenten Geschichten und Zeitlichkeiten genutzt werden? Dies sind einige der Fragen, die in der SQS-Sonderausgabe "Affective Histories of Queer and Trans Activism" diskutiert werden sollen.  

Affektive Geschichten des Queer- und Trans-Aktivismus  

Dafür wollen die Herausgeber*innen zu Diskussionen über modernste theoretische und methodologische Ansätze zur Geschichte von Queer und trans, wie z.B. Affekttheorie, Queer Studies, Trans Studies, Oral History, Kulturgeschichte, Sozialgeschichte und Zeitgeschichte ermutigen. Willkommen sind Beiträge von Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Disziplinen und Karrierestufen, von Doktorand*innen bis zu etablierten Wissenschaftler*innen. Der Fokus soll hier auf der Geschichte von Queer und Transsexuellen aus verschiedenen Perspektiven liegen. Folgende Themen sind erwünscht, Beiträge aber nicht darauf beschränkt:  

Historische Kämpfe:   

  • Repressive Gesetze: Kriminalisierung, Propaganda-Gesetze, Klausel 28, etc.  
  • Diskriminierung und Menschenrechte: Wissenschaftlich-Humanitäres Komitee, IGA, ILGA, usw.  
  • Schwarzer und indigener Aktivismus: Pioniere, Gemeinschaften, historische Auslöschung, etc.  
  • Gesundheit: Entpathologisierung, AIDS, Gender-Affirmation, Zugang zur Gesundheitsversorgung usw.  
  • Religion, Spiritualität: Herausforderung konservativer Institutionen, LGBTQ+-Kirchen, MCC, etc. 

Formen des Aktivismus:   

  • Organisieren: Gründung und Leitung von lokalen, nationalen und internationalen Organisationen und Bewegungen, CCO, Federationof 1948, RFSL, Seta, ACT UP usw. 
  • Veröffentlichung: Bücher, Zeitschriften, Zines, Musik, etc.  
  • Frühes Internet: LGBTQ+ Präsenz im frühen Internet, Online-Communities, etc.  
  • Proteste und Märsche: Compton Cafe Riot, Stonewall Riots, Pride-Bewegung, usw.  
  • Veranstaltungen: Gay Games, Michigan Womyn's Music Festival, Welt-AIDS-Tag, Transgender Day of Remembrance usw.  
  • Alternative Lebensformen: Gemeinschaften, Womyn's Land, usw.

Aktuelle Auseinandersetzung mit der LGBTQ+-Geschichte:   

  • Aktivismus in Archiven, Aktivismus in Museen  
  • Künstlerischer Aktivismus  
  • Denkmäler und Monumente  
  • LGBTQ+ Geschichtsmonat, Queer HistoryMonth 
  • Forschung als Aktivismus

Die Sonderausgabe wird im SQS Journal veröffentlicht, einer von Experten begutachteten Open-Access-Zeitschrift, die von der Society for Queer Studies in Finnland herausgegeben wird. Neben begutachteten Artikeln nimmt die Zeitschrift auch Meinungsbeiträge, Essays und Buchbesprechungen entgegen. In der Zusammenfassung muss angegeben werden, für welche Rubrik der Zeitschrift der Beitrag bestimmt ist (siehe Anweisungen für Autor*innen: https://journal.fi/sqs/about/submissions). Für diese Sonderausgabe werden Einreichungen in englischer Sprache bevorzugt, aber gemäß der dreisprachigen Sprachpolitik der SQS werden auch Einreichungen in Finnisch und Schwedisch berücksichtigt.  

Die Abstracts (max. 300 Wörter) und denLebenslauf (max. 100 Wörter) müssen bis zum 1. August per E-Mail gesendet werden an: affectivehistories@gmail.com.  

Die Entscheidungen über die Abstracts werden den Autor*innen bis zum 15. August zugesendet.  

Einsendeschluss für fertige Manuskripte ist der 30. November 2022.  

Das Sonderheft wird gemeinsam herausgegeben von Dr. Varpu Alasuutari (varpu.alasuutari@tuni.fi, Universität Tampere, Finnland), Merlin Sophie Bootsmann (m.bootsmann@fu-berlin.de, Freie Universität Berlin, Deutschland), Orlando Brix (orlando.brix@gmail.com, Humboldt-Universität zu Berlin, Deutschland), Barbara Dynda (basia.dynda@gmail.com, Universität Warschau, Polen) und Ivo Zender (ivo.zender@uni-bielefeld.de, Universität Bielefeld, Deutschland). Die Zusammenarbeit an dieser Sonderausgabe ist eine Folge eines internationalen Workshops mit dem gleichen Titel, der im Mai 2022 an der Universität Tampere im Rahmen des Forschungsprojekts Affective Activism: Sites of Queer and Trans World-Making (gefördert von der Academy of Finland). 

Call for Papers: 8. Interdisziplinärer Workshop Kritische Sexarbeitsforschung I Frist: 15. August

Die aus dem Netzwerk Kritische Sexarbeitsforschung gegründete Gesellschaft für Sexarbeits- und Prostitutionsforschung vernetzt Forschende verschiedener Disziplinen miteinander. Sie fördert eine interdisziplinäre wissenschaftliche Thematisierung und Auseinandersetzung mit Prostitution und Sexarbeit sowie die Entwicklung neuer Forschungsperspektiven auf das Themenfeld.

Auch der diesjährige Workshop bietet Studierenden und Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase einen kollektiven Raum, um die eigenen aktuellen Arbeiten zum Thema abseits von etablierten, stigmatisierenden und kriminalisierenden Diskursen und Debatten diskutieren zu können. Die thematische Rahmung ist hierbei bewusst offen gehalten und orientiert sich am Input der Beteiligten.

Der Workshop richtet sich in erster Linie an Studierende mit Work in Progress Arbeiten, Promovierende sowie an Post-Docs aller Fachrichtungen, die sich mit dem Themengebiet Prostitution oder Sexarbeit befassen und die ihre Forschungsarbeiten diskutieren möchten. Auch Sexarbeiter*innen, Sozialarbeiter*innen und (wissenschaftliche) Projektmitarbeitende sind herzlich eingeladen.

Es sollen der interdisziplinäre Austausch in einem niedrigschwelligen Rahmen gefördert und method(olog)ische Herausforderungen im Kontext der Prostitutions- und Sexarbeitsforschung diskutiert werden. Die Referierenden stellen eigene aktuelle Forschungsprojekte vor oder bringen Datenmaterial zur gemeinsamen Diskussion ein. Dabei kann sich der Fokus sowohl auf konzeptionelle und methodische Fragen als auch auf individuelle und disziplinspezifische Herangehensweisen richten. Der Beitrag der*des Referierenden kann dabei entweder als Vortrag (20 Minuten Vortrag, 25 Minuten Diskussion) oder in Form einer Arbeitsgruppe (90 Minuten inkl. Diskussion) in einem bevorzugten Format erfolgen, z.B. Diskussion von Quellen, Datenmaterial, Forschungstagebuch, Textentwürfen oder theoretischen Zugängen.

Der Beitragsvorschlag mit maximal 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) kann bis zum 15. August 2022 als PDF-Datei per E-Mail an veranstaltung@gspf.info eingereicht werden. Dabei sollte das Beitragsformat (Vortrag oder Arbeitsgruppe), die Kontaktdaten, die disziplinäre Verortung sowie der Stand der eigenen Forschung angegeben werden. Eine Rückmeldung über den Beitragsvorschlag erfolgt etwa vier Wochen nach Ende der Einreichungsfrist.  

Otto fragt Dorothea

Wie steht es eigentlich um das Abtreibungsgesetz in Deutschland?

Nach dem Blick auf die USA folgt kurz der Blick nach Deutschland. Wie steht es hier um Abtreibungen? 

Mit der Abschaffung von 219a ist es Ärzt*innen nun möglich, über die Möglichkeiten einer Abtreibung auf ihrer Homepage straffrei zu informieren.  

In Deutschland ist die Abschaffung von 291a zwar ein Teilsieg feministischer Kämpfe, darf jedoch nicht davon ablenken, dass Paragraf 218 weiterhin bestehen bleibt: Abtreibung ist in Deutschland weiterhin eine Straftat und ist nur unter der Prämisse einer Beratung der schwangeren Person und innerhalb einer Frist von zwölf Wochen von der Strafverfolgung befreit. 

Seit 1871 stellte der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches jeden Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich unter Strafe, heißt es in einer historischen Einordnung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Bei einer Abtreibung drohten zwischen sechs Monaten Gefängnis und fünf Jahren Zuchthaus. Ab 1927 galt zumindest für Abtreibungen aus medizinischen Gründen eine Ausnahme. Eine weitergehende Regelung blieb aber aus. Mit den feministischen Kämpfen in den 1970ern und der berühmten Ausgabe des Stern-Magazins, in der 374 Frauen, darunter Promis wie Romy Schneider, bekannten, dass sie abgetrieben hatten, entfachte die Debatte öffentlich erneut. Schon damals kritisierten die Aktivistinnen, dass die Abtreibungsfrage auch eine Klassenfrage darstelle: Wer Geld hat, wird immer Zugang zu einer Abtreibung haben.  

Dass es die heutige Regelung ohne Strafverfolgung unter Einhaltung einer Beratung sowie innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft gibt, ist auch den Frauenrechtlerinnen aus der DDR zu verdanken. Dort hatte es ein weniger eingeschränktes Entscheidungsrecht für schwangere Frauen bereits seit 1972 gegeben und eine entsprechende Neuausarbeitung der in der BRD gültigen Regelung war Teil des Wiedervereinigungsvertrags.  

Nach einigen Widerständen und politischem Gegenwind brachte 1995 dann das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz die Regelung, die auch heute noch gültig ist: Abtreibung ist grundsätzlich rechtswidrig, von Strafverfolgung wird aber innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei Vorliegen einer vorschriftsmäßigen Beratung abgesehen. 

Einen detaillierten Bericht zur Geschichte des deutschen Abtreibungsgesetzes gibt es hier. 

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Das Büro für Gleichstellungsfragen (BfG) der Otto-von-Guericke-Universität ist auch auf Instagram!

Letzte Änderung: 30.09.2022 - Ansprechpartner: Webmaster