Hilfskräfte

Die Übernahme von Kosten für Hilfskräfte soll die Entlastung bei Gremienarbeit für Wissenschaftlerinnen fördern. Es geht darum, Standards zu etablieren, die Selbstverwaltung, Forschen, Lehren und Leben zu vereinbaren und damit die Arbeitszufriedenheit zu bewahren bzw. zu steigern. Wissenschaftlerinnen sind noch immer stärker mit Vereinbarkeitsleistungen belastet und werden, wenn sie zu den wenigen Professorinnen zählen, sehr viel häufiger in Berufungsverfahren und Gutachtertätigkeiten eingebunden.

Hilfskräfte nutzen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit, in dem sie in Forschung, Lehre und Wissenschaftsorganisation eingebunden sind, können zudem aber auch als zukünftige Nachwuchskräfte ins wissenschaftliche Arbeiten eingeführt und für Forschung und Lehre begeistert werden. Deshalb sollen Professor*innen motiviert werden, talentierte Studentinnen über Hilfskraftverträge in wissenschaftliche Arbeitskontexte wie Lehre, Forschung, Tagung, Publikationen zu integrieren und ihnen die Möglichkeiten wissenschaftlicher Qualifikation näher zu bringen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • (neuberufene) Professor*innen und Post Docs
  • Wissenschaftler*innen mit Familienverantwortung
  • ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.)

 

Was wird konkret gefördert?

Zuschuss bzw. die Übernahme von Kosten für eine Hilfskraft für einen Zeitraum von 3 Monaten.

  • Aufstockung von Finanz- und Zeitressourcen zur Delegation von Aufgaben bei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern mit Familienverantwortung
  • Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Studentinnen als Hilfskräfte als potenzieller wissenschaftlicher Nachwuchs mit wissenschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung bei Projekten, Veranstaltungen, Lehre mit Gender- oder Gleichstellungsbezug
  • Unterstützung während Mutterschutz von Professorinnen und weiblichen Post Docs
  • Unterstützung beim Wiedereinstieg
  • Überbrückung von Statuspassagen

 

 Wie kann die Förderung beantragt werden?

  • Senden Sie uns den Antrag auf Einzelcoaching mit der Wahl ihres Coaches in schriftlicher Form oder per Mail zu:
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
    Büro für Gleichstellung und Familie
    Jenny Bergmann
    Universitätsplatz 2
    39106 Magdeburg

    • Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch im Briefkasten des BGF (Geb.18/ Raum 240) hinterlegen oder per E-Mail senden an: jenny.bergmann@ovgu.de
    • Die Bewilligung der Anträge erfolgt unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

    • ANTRAG

Abrechnung:

Nach der Bewilligung erfolgen interne Absprachen zur Einstellung inkl. Vorbereitung aller Unterlagen mit dem einzustellenden Bereich in der Fakultät/ in dem Lehrstuhl. Die vollständigen Unterlagen werden über das BGF beim Personaldezernat eingereicht.

 

Letzte Änderung: 12.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster